Betreff
Barrierefreiheit im Umfeld des Stadthauses Mainz
Vorlage
1803/2013
Aktenzeichen
102507/146-04
Art
Antrag (Ortsbeiräte)

Begründung:

 

Das Stadthaus ist ein öffentliches Gebäude und sollte deshalb für alle Menschen erreichbar und gut auffindbar sein.

Das rheinland-pfälzische Gleichstellungsgesetz hat in seiner Definition der Barrierefreiheit ausdrücklich den Begriff „Auffindbarkeit“ aufgenommen.

Um nur einige Maßnahmen zu nennen:

 

-     Die Stadt Mainz möge das Umfeld des Stadthauses mit dem Lauteren-Flügel und dem Kreyßig-Flügel barrierefrei gestalten.

-     Kreyßig-Flügel: Die Treppen sollen über die gesamte Breite eine Stufenvorderkantenmarkierung erhalten und ein Geländer mindestens auf einer Seite, das jeweils über die letzte Stufe 30 cm herausragen soll. Die Treppenstufen sollen sowohl im oberen wie im unteren Bereich durch ein Aufmerksamkeitsfeld über die gesamte Breite gekennzeichnet werden. Außerdem soll ein Auffindestreifen über die gesamte Gehbahn auf den Eingang des Kreyßig-Flügels hinweisen. Von diesem Auffindestreifen sollte ein Leitstreifen abgehen, der zu der Licht-Signal-Anlage Richtung Lauteren-Flügel führt.

-     Die Licht-Signal-Anlage sollte einen Anforderungstaster mit Auffindeton, taktilem Ton und Querungston haben.

-     An dieser Licht-Signal-Anlage sollte eine gesicherte differenzierte Querung erstellt werden.

-     Auf der Seite des Lauteren-Flügels sollte von der gesicherten differenzierten Querung aus ein Leitsystem zu einem Auffindestreifen, der auf den Haupteingang des Lauteren-Flügels aufmerksam macht, hinführen, damit auch blinde und sehbehinderte Menschen den Haupteingang zum Stadthaus besser finden.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich durch Herrn Schweinfurth. 

 

gez.

Wolfgang Schweinfurth