Begründung:
Das Stadthaus ist ein öffentliches Gebäude
und sollte deshalb für alle Menschen erreichbar und gut auffindbar sein.
Das rheinland-pfälzische
Gleichstellungsgesetz hat in seiner Definition der Barrierefreiheit
ausdrücklich den Begriff „Auffindbarkeit“ aufgenommen.
Um nur einige Maßnahmen zu nennen:
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Die Stadt Mainz möge das Umfeld des
Stadthauses mit dem Lauteren-Flügel und dem Kreyßig-Flügel barrierefrei
gestalten.
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Kreyßig-Flügel: Die Treppen sollen über die
gesamte Breite eine Stufenvorderkantenmarkierung erhalten und ein Geländer
mindestens auf einer Seite, das jeweils über die letzte Stufe 30 cm herausragen
soll. Die Treppenstufen sollen sowohl im oberen wie im unteren Bereich durch
ein Aufmerksamkeitsfeld über die gesamte Breite gekennzeichnet werden. Außerdem
soll ein Auffindestreifen über die gesamte Gehbahn auf den Eingang des
Kreyßig-Flügels hinweisen. Von diesem Auffindestreifen sollte ein Leitstreifen
abgehen, der zu der Licht-Signal-Anlage Richtung Lauteren-Flügel führt.
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Die Licht-Signal-Anlage sollte einen
Anforderungstaster mit Auffindeton, taktilem Ton und Querungston haben.
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An dieser Licht-Signal-Anlage sollte eine
gesicherte differenzierte Querung erstellt werden.
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Auf der Seite des Lauteren-Flügels sollte
von der gesicherten differenzierten Querung aus ein Leitsystem zu einem
Auffindestreifen, der auf den Haupteingang des Lauteren-Flügels aufmerksam
macht, hinführen, damit auch blinde und sehbehinderte Menschen den Haupteingang
zum Stadthaus besser finden.
Weitere Begründung erfolgt mündlich durch
Herrn Schweinfurth.
gez.
Wolfgang Schweinfurth