zu a)
Der Stadtvorstand /
der Haupt- und Personalausschuss / der Wirtschaftsausschuss / der
Park- und Verkehrsausschuss / der Bau- und Sanierungsausschuss /
der Ortsbeirat Mainz-Altstadt empfiehlt, der Stadtrat
-
nimmt
das Ergebnis der Verhandlung mit dem Investor zur Kenntnis,
-
beschließt
die Leitlinien und Empfehlungen - Fortschreibung 10/2013,
-
beauftragt
die Verwaltung, die Verhandlungsergebnisse in den Auslobungstext des Wettbewerbes,
im städtebaulichen Vertrag sowie bei der Schaffung von Baurecht umzusetzen.
zu b) und c)
Der Stadtvorstand /
der Bau- und Sanierungsausschuss / der Ortsbeirat Mainz-Altstadt
empfiehlt, der Stadtrat beschließt zu den o.g. Bauleitplanverfahren den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB.