Betreff
Entwicklung des Einkaufsquartiers Ludwigsstraße (Verhandlungsstand, weitere Vorgehensweise) / Bauleitplanverfahren "A 262" / Ä 45 (Aufstellung) a) Grundsatzentscheidung über das Verhandlungsergebnis - Fortschreibung der Leitlinien und Empfehlungen b) Änderung Nr. 45 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des Bebauungsplanentwurfes "Einkaufsquartier südlich der Ludwigsstraße (A 262)" hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 1 Abs. 8 BauGB c) Bebauungsplanverfahren "Einkaufsquartier südlich der Ludwigsstraße (A 262)" hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 1 Abs. 8 BauGB
Vorlage
1722/2013
Aktenzeichen
61 26 Alt 262
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

zu a)

Der Stadtvorstand / der Haupt- und Personalausschuss / der Wirtschaftsausschuss / der Park- und Verkehrsausschuss / der Bau- und Sanierungsausschuss / der Ortsbeirat Mainz-Altstadt empfiehlt, der Stadtrat

-                                  nimmt das Ergebnis der Verhandlung mit dem Investor zur Kenntnis,

-                                  beschließt die Leitlinien und Empfehlungen - Fortschreibung 10/2013,

-                                  beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungsergebnisse in den Auslobungstext des Wettbewerbes, im städtebaulichen Vertrag sowie bei der Schaffung von Baurecht umzusetzen.

 

zu b) und c)

Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss / der Ortsbeirat Mainz-Altstadt empfiehlt, der Stadtrat beschließt zu den o.g. Bauleitplanverfahren den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB.