Betreff
Wahlplakate (CDU)
Vorlage
1686/2013
Art
Anfrage (Stadtrat)

Während des Bundestagswahlkampfes konnten Bürgerinnen und Bürgern in Mainz eine wohl in dem Umfang noch nie dagewesene Plakatschlacht beobachten. Die Vielzahl der Plakate wurde dabei auch in den Medien thematisiert. Viele Bürgerinnen und Bürger fühlten sich durch die Plakate gestört.

 

Trotz des zu erwartenden Protests vieler Bürgerinnen und Bürger hatte Oberbürgermeister Michael Ebling am  24. Juli 2013 angeordnet, dass die Richtlinien zur Inanspruchnahme öffentlichen Straßenraumes im Stadtgebiet Mainz durch politische Parteien und sonstige Gruppierungen vom 25. März 2004 für das Aufstellen und Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für die Durchführung der Bundestagswahl nicht angewendet werden müssen.