zu
a)
Der Stadtvorstand / der Bau- und
Sanierungsausschuss / der Ortsbeirat Mainz-Weisenau / der Ortsbeirat
Mainz-Hechtsheim / der Ortsbeirat Mainz-Oberstadt empfiehlt, der Stadtrat
nimmt den Rahmenplanentwurf "Heiligkreuz-Areal" zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
zu b) und c)
Der Stadtvorstand
/ der Bau- und Sanierungsausschuss /
der Ortsbeirat Mainz-Weisenau / der Ortsbeirat Mainz-Hechtsheim / der Ortsbeirat Mainz-Oberstadt empfiehlt,
der Stadtrat beschließt zu den og.
Bauleitplanverfahren
- den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1
BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB.
- die Vorlage in Planstufe I
- die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Standardverfahren auf Grundlage des
Rahmenplanentwurfes "Heiligkreuz – Areal"