Betreff
Sachstandsbericht zum Antrag Nr. 0770/2013 der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, hier: Auswirkungen von Helikopter-Nachtflügen am Flugplatz Erbenheim
Vorlage
1402/2013
Aktenzeichen
17 51 45.21
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsbeirat Mainz-Neustadt nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

 

Sachstandsbericht:

 

Auf der Sitzung Lärmschutzkommission der US-Heeresgarnison Wiesbaden am 06.05.2013, wurden folgende Ausführungen zu dem Sommernachtflugprogramm gemacht:

 

„Die Nachtsichtflüge werden jährlich als routinemäßiges Programm gemäß den Vorschriften des Militärischen Luftfahrthandbuchs Deutschland von den Hubschraubern der Bundeswehr und den in Deutschland stationierten NATO-Einheiten durchgeführt. Jeder Luftfahrzeugführer muss gemäß der geltenden Vorschriften alle 60 Tage mindestens eine Flugstunde mit einem Nachtsichtgerät absolvieren und muss dazu wenigstens alle sechs Monate neun Stunden mit einem Nachtsichtgerät fliegen. Das kann nur bei geringsten Lichtverhältnissen geschehen, die frühestens ab 48 Minuten nach Sonnenuntergang gegeben sind, weshalb diese Leistungstestflüge in den Sommermonaten in die späteren Abendstunden verschoben werden müssen. Die Hubschrauber müssen bei diesen Nachtsichtflügen den Flugplatz bis 24 Uhr verlassen haben. Danach können sie zur Landung auf den Flugplatz zurückkehren und parken, im Mai und August bis 01:30 Uhr,  im Juni und Juli bis 02:00 Uhr. Übungsanflüge oder Platzrunden sind nach Mitternacht nicht gestattet. Diese nach mitternächtlichen Landungen mit Nachsichtgeräten sind nur an zwei Nächten pro Woche zulässig. Für jede Nacht, in der es einen solchen Flug gibt, muss ein Ausgleichstag gewährt werden, an dem keine Flüge mehr nach 19:00 Uhr (Mo-Do) bzw. 15:00 Uhr (Fr) stattfinden.“ In dem Zeitfenster nach Mitternacht werden ungefähr 12 Flugzeuglandungen auf dem Flugplatz stattfinden.

 

Die Information der US Garnison an den Oberbürgermeister der Stadt Mainz liegt als Anlage bei.