Der Haupt-
und Personalausschuss nimmt den Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der
Kreisverwaltung Mainz-Bingen und der Stadtverwaltung Mainz im Rahmen der
interkommunalen Zusammenarbeit zur gemeinsamen Bearbeitung der Anträge auf
Betreuungsgeld durch den Landkreis Mainz-Bingen zur Kenntnis; der Stadtrat
beschließt den Abschluss der Zweckvereinbarung.
Die
erforderlichen Mittel in Höhe von 35.750 € für das Haushaltsjahr 2013 und in
Höhe von 85.800 € für das Haushaltsjahr 2014 werden überplanmäßig beim
Teilergebnishaushalt des Amtes 50 zu Lasten des Gesamtabschlusses
bereitgestellt.