Betreff
Empfehlungen zum Kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Vorlage
1055/2013
Aktenzeichen
102507/146-04
Art
Antrag (Ortsbeiräte)

 

Empfehlungen zum Kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

 

 

Präambel

Sollte eine nachstehend genannte Maßnahme nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Mainz fallen, wird die Stadt Mainz um eine Weitergabe der Maßnahmenvorschläge an die entsprechenden zuständigen Stellen gebeten.

 

1.   Handlungsfeld Erziehung und Bildung

Allgemeine Ziele

-   Systematische Angebote inklusiver Bildung und Erziehung in Krippe, Kindertagesstätten, Kindergärten, Hort, Schule (alle Schulformen), Universität und Erwachsenenbildung sollen in Mainz vorgehalten werden.

-   Entwicklung eines inklusiven Angebotes im strukturellen und inhaltlichen Bereich der oben genannten Institutionen.

-   Jeder Mensch mit Behinderung kann in oben genannten Institutionen aufgenommen werden. Einer Ablehnung oder Benachteiligung innerhalb des institutionellen Ablaufes wird durch entsprechende Maßnahmen vorgebeugt.

Bereich Kindertagesstätten

Kurzfristige Maßnahmen

-   Konkrete Schritte zur Weiterentwicklung der städtischen Kitas bei der Umsetzung von mehr Integration bzw. Inklusion von Kindern mit Behinderung (auch für nichtstädtische Kitas) sollen entwickelt werden.

-   Lernen von anderen Städten/Kommunen: Gibt es „Best-Practice-Beispiele“ anderer Kommunen, an denen man sich orientieren kann?

-   Ein „Runder Tisch“ mit allen beteiligten Akteuren, in dem weiteres Vorgehen abgestimmt werden kann, soll veranstaltet werden.

Langfristige Maßnahmen

-   Es sollen Fortbildungen für Mitarbeitende in den Regelinstitutionen angeboten werden. Die Etablierung des Themas „Inklusion“ bereits in den Ausbildungen soll gefordert werden.

-   Die Konzeptionen sollen vor dem Hintergrund „Inklusion“ geändert werden.

-   Alle Räumlichkeiten und Gebäude sollen barrierefreie gestaltet und ggf. umgebaut werden.

-   Es sollen Kompetenzzentren durch Selbsthilfe und Fachkräfte gefördert und aufgebaut werden.

Bereich Schule

Barrierefreiheit

-   Zuerst soll Einigkeit darüber hergestellt werden, was in Mainz unter „Barrierefreiheit in Schulen“ verstanden werden soll (z.B. stufenlose Erreichbarkeit der Räumlichkeiten, Blindenleitlinien, taktile und visuelle Orientierungsmöglichkeiten, Differenzierungsräume, Ausweichräume etc. (vgl. z.B.: www.sichere-schule.de ). Dabei sind der Behindertenbeirat und die Behindertenbeauftragte der Stadt Mainz einzubeziehen. Dies könnte in Form eines Runden Tisches mit allen Beteiligten geschehen. Entwicklung von Indikatoren für eine barrierefreie Schule (DIN-Richtlinien; Raumbedarf etc.).

-   Der aktuelle Stand zur Barrierefreiheit in Mainzer Schulen auf Grundlage der oben genannten Indikatoren soll erfasst werden.

-   Ein Masterplan zur Herstellung von Barrierefreiheit an Mainzer Schulen soll erstellt werden.

-   Knüpfung von Zuschüssen an Herstellung von Barrierefreiheit und inklusive Beschulung.

Gleichbehandlung

-   Kinder in Schwerpunktschulen und anderen Regelschulen sollen die gleichen Rechte und Unterstützungsleistungen bekommen wie Kinder in Förderschulen (im Hinblick auf Material- auch für behinderungsspezifisches Material - und auf Unterstützung und Personal).

-   Gutachten und Berichte sollen nicht der Feststellung der Defizite eines Schülers dienen, sondern möglichst das Gesamtsystem Schule-Klasse-Lehrer-Schüler beurteilen und Vorschläge zum Abbau von Teilhabehindernissen enthalten.

-   Eltern und Schüler/innen sollen in Regelschulen keine „Pioniere“ mehr sein, die sich vieles erkämpfen müssen (z.B. besonderes Lehrmaterial für eine bestimmte Behinderungsform).

-   Schullaufbahnberatung - Es soll eine zentrale Anlaufstelle für die Eltern geben:

o   bei der Einschulung, die unabhängig über die jeweiligen Schulformen beraten kann;

o   für Eltern mit Kindern, bei denen vom Gesundheitsamt bei der Schuleingangsuntersuchung ein „besonderer Förderbedarf“ festgestellt wird;

o   zur Zusammenarbeit mit der Stelle, die das Gutachten erstellt, wenn das Gesundheitsamt „sonderpädagogischen Förderbedarf“ festgestellt hat;

o   bei Anträgen zu bestimmten Förderarten und Maßnahmen;

o   bei Übergängen:

§  Kita – Grundschule (evtl. Rückstellung der Kinder und besondere Förderung in „Vorschulklasse“);

§  Grundschule – weiterführende Schulen;

§  Weiterführende Schulen – Berufsausbildung.

-   Ein Kompetenzteam, das die bestmögliche Förderung der Kinder und Jugendlichen organisiert, koordiniert und aufeinander abstimmt, soll entwickelt werden. Zum Team sollen auch erwachsene Menschen mit Behinderung gehören.

-   Langfristig sollen alle Kinder mit Behinderung, deren Eltern dies wünschen, eine Grundschule in ihrem Stadtteil besuchen können (z.B. bis Ende der Legislaturperiode 2016):

o   Steigerung der Inklusionsquote bis 2014 auf 50 %

o   Steigerung der Inklusionsquote bis 2020 auf 70 %

Die weiterführenden Schulen sollen bis 2016 erproben, welche Strukturen für den Aufbau inklusiver Strukturen im Sekundarbereich II vorhanden sein müssen.

Personal an Schulen – Entwicklung neuer Konzepte

-   Sonderpädagogische Fachkräfte in Schwerpunktschulen reichen nicht aus, eine größere Stundenzahl muss vorgesehen werden.

-   Allein über Integrationshilfen und sonderpädagogische Fachkräfte kann in den Regelschulen keine Inklusion gelingen. Es muss sich innerhalb des Schulpersonals (Klassenlehrer/innen, Fachlehrer/innen, weitere Hilfen wie FSJler, Sozialarbeiter/innen) das Motto durchsetzen: „Alle Mitarbeiter/innen sind für alle Kinder zuständig“. Dazu sollen die derzeitigen Strukturen und Unterrichtsmethoden der Regelschulen kritisch geprüft und weiterentwickelt werden. In diesem Sinne ist die Evaluation der Uni Landau über Schwerpunktschulen ein wesentlicher Bestandteil.

-   Schulinterne Ressourcen sollen durch Fortbildungen und Schulungen ausgebaut werden.

-   Entwicklung einer Stellenbeschreibung und Festlegung der Zuständigkeiten für zusätzliches Personal für behinderte Kinder und Jugendliche sowie Klärung der Schnittstellen zum Kollegium für:

o   Integrationshelfer/innen nach §35a SGB VIII und §53 SGB XII

o   Sonderpädagogisches Förderpersonal an den Schwerpunktschulen

o   Ifö-Stunden nach §28 Grundschulgesetz

o   Externe Hilfen (z.B. Physio-, Ergotherapeuten, Fachberatungsstellen etc.)

 

SGB = Sozialgesetzbuch               IGS = Integrierte Gesamtschulen

Ifö = Individuelle Förderstunde  FSJ = Freiwilliges Soziales Jahr, FSJler = Jugendliche die ein FSJ ableisten

 

2.   Handlungsfeld Arbeit

Allgemeine Ziele

-   Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Zugangsmöglichkeiten zum allgemeinen Arbeitsmarkt wie nichtbehinderte Menschen.

-   Die Arbeitsplatzvermittlungssysteme für Menschen mit Behinderungen und für Menschen ohne Behinderungen stehen bisweilen unverbunden nebeneinander (z.B. Jobfüxe und Integrationsfachdienste). Hier ist kurzfristig auf eine stärkere Vernetzung der unterschiedlichen Systeme hinzuwirken. Langfristig sollen Arbeitsvermittlungsangebote an Schulen sowohl für Jugendliche ohne als auch mit Behinderungen gemeinsam zuständig sein. Hierfür muss das „Spezialwissen“ der Arbeitsvermittlungsangebote für Menschen mit Behinderungen in das „Regelsystem“ systematisch eingebunden werden.

Übergang Schule - Beruf

-   Der Übergang von Schule-Beruf soll unabhängig von der Schulform geplant und vorbereitet werden. Dabei ist eine umfassende Information der Schülerinnen und Schüler über die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten zu gewährleisten.

-   Das Projekt ÜSB (Übergang Schule und Beruf), die Integrationsfachdienste, die Schulsozialarbeit und die verschiedenen Berufseinstiegsbegleitungen (z.B. Jobfüxe, Integrationsfachdienst Schule – Beruf, Berufseinstiegsbegleiter) sollen besser vernetzt sein und enger zusammenarbeiten.

-   Die bestehenden Parallelsysteme sollen langfristig zusammengeführt werden und die Angebote für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich sein, unabhängig von Behinderung und besuchter Schulform (Individualisierung des Angebots).

-   Begleitete Praktika und Mentorprogramme müssen für alle Schülerinnen und Schüler angeboten werden.

Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung vor Ort

-   Es müssen dezentrale sozialraumorientierte Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen vorgehalten werden.

o   Dies erfordert auch eine Lösung der Beförderungsproblematik (Fahrtkosten): Die Fahrten zur WfbM werden bei Bedarf durch Fahrdienste sichergestellt. Wenn ein/e Mitarbeiter/in der WfbM Fertigung und Service einen Praktikumsplatz oder eine Arbeitsstelle auf dem ersten Arbeitsmarkt erhält, stellt sich das Problem, dass mögliche Hilfen bei der Beförderung nicht mehr finanziert werden können.

o   Integrationshilfen/-maßnahmen müssen schnell und unbürokratisch geleistet werden: Auf dem ersten Arbeitsmarkt tätige Menschen können auch weiterhin einen höheren Betreuungsbedarf wie auch Ansprüche und Bedarfe an beispielsweise arbeitsbegleitende Maßnahmenhaben. Die Kostenübernahme dieser Leistungen muss mit den zuständigen Leistungsträgern geklärt werden.

-   Es müssen flexiblere Beschäftigungszeiten ermöglicht werden:

o   in Form von angepassten Umschulungsmaßnahmen, z.B. in Teilzeit;

o   mehr Teilzeitangebote (auch in WfbM, siehe unten);

o   das Ziel dient dem Erhalt des Arbeitsplatzes.

-   Im Falle der Entstehung einer Behinderung im Arbeitsleben sollen Reha-Maßnahmen vorrangig im dualen System durchgeführt werden, mit dem Ziel, dass der bisherige alte Arbeitgeber den behinderten Menschen weiterbeschäftigt.

-   Die Ausbildung in Berufsförderwerken soll ebenso im dualen System durchgeführt werden.

-   Das Budget für Arbeit soll in städtischen Betrieben vorbildlich ausgebaut werden.

-   Integrationsbetriebe sollen bei der Stadt Mainz und bei den stadtnahen Betrieben und Gesellschaften ausgebaut werden. Der Anteil der Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen soll im „Konzern Stadt“ über einen Anteil von 5%gesteigert werden.

-   Das Angebot für unterstützte Beschäftigung muss ausgebaut werden.

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)

-   Die Durchlässigkeit der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zum allgemeinen Arbeitsmarkt muss erhalten und ausgebaut werden.

-   Diese Durchlässigkeit muss nach beiden Seiten wirken und erfordert eine gute Kooperation der handelnden Akteure (z.B. Infrastruktur für allgemeine Arbeitserprobungsmaßnahmen nutzen etc.).

Beispiel: Durch Arbeitserprobungsmaßnahmen sollten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keinerlei Nachteile entstehen (z.B. hinsichtlich der Anrechnung auf die Rente, Wohnen, etc.).

-   Problematisch ist oft, dass zusätzliche Hilfen bei einem Praktikum auf dem ersten Arbeitsmarkt über die normale Reha-Förderung hinaus notwendig werden (z.B. Fahrtkosten, Integrationshilfen, Pflegekräfte). Die Stadt Mainz soll mit allen Beteiligten ein Modellprojekt entwickeln, in dem andere Finanzierungsformen erprobt und geprüft werden können.

-   Die heute schon in Werkstätten mögliche (wenn betrieblich vereinbar) flexible Arbeitszeitgestaltung erfährt dann Grenzen, wenn z.B. die Mobilität der Mitarbeiter/innen eingeschränkt ist und ein selbstständiger Arbeitsweg nicht möglich ist. Bei der Unterstützung der Beförderung sind die WfbM hier oftmals an machbare Grenzen angelangt, da diese Leistungen von den Leistungsträgern nicht separat vergütet werden (Pauschalvergütung).

Bewusstseinsbildung

-   Öffentliche und andere Arbeitgeber sowie die Kammern und Verbände (z.B. IHK, DEHOGA, etc.) ermöglichen oder öffnen sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

-   Dazu muss ein öffentliches Bewusstsein für die Selbstverständlichkeit geschaffen werden, dass Menschen mit Behinderungen in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes arbeiten (vgl. z.B. die Dokumentation „Jetzt komme ich“, ZsL Mainz); Filme und Reportagen über die gpe-Integrationsprojekte; Förderinstrument „Persönliches Budget für Arbeit“, Außenarbeitsplätze der WfbM, etc.).

-   Menschen mit Behinderungen sollen im Bewusstsein gestärkt werden, dass sie eine berufliche Wahlfreiheit haben (Ressourcenorientierung statt Defizitorientierung im Arbeitsvermittlungsprozess).

Rechtliche Grundlagen und Maßnahmen zur Regelung rechtlicher Abläufe

-   Die Stadt Mainz soll sich dafür einsetzen, dass Menschen mit fortschreitenden (degenerativen) Erkrankungen rechtzeitig den Schwerbehindertenschutz erhalten können. Problematisch ist hier, dass die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises oftmals langwierig ist und der entsprechende Schutz des Mitarbeitenden nicht gewährleistet ist.

-   Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen soll insbesondere an soziale Betriebe erfolgen:

o   Bei Ausschreibungen müssen soziale Aspekte berücksichtigt werden (Stichwort „Soziales Geld für soziale Betriebe“).

o   Die Vergaberechtsreform 2009 macht eine Neuregelung zu den Ausführungsbedingungen, die eine Bevorzugung von Betrieben mit z.B. einem bestimmten Anteil an Beschäftigten mit Behinderung ermöglicht: „Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oderinnovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.“(§ 97 Absatz 4 Satz 2 GWB). Weitere Informationen unter http://www.bmas.de/portal/38060/a393__vergaberecht.html

-   Die Stadt Mainz soll prüfen, ob sie eine Zielvereinbarung mit den Kammern, ausgewählten Arbeitgebern und mit den stadtnahen Betrieben und Gesellschaften zur Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen abschließen kann.

-   Die Angebote zur Arbeitsvermittlung müssen kontinuierlich und verlässlich auf bisherigen Erfahrungen aufbauend durchgeführt werden. Hier sollte die Stadt mit den Leistungsträgern (wie Arbeitsagentur für Arbeit, Jobcenter, Kammern und Landesministerien) eine Vereinbarung treffen.

 

WfbM = Werkstatt für behinderte Menschen  IHK = Industrie- und Handelskammer

DEHOGA = Deutscher Hotel und Gaststättenverband        GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung

ZsL = Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen          Reha = Rehabilitation

gpe = Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen

3.   Handlungsfeld Wohnen

Allgemeine Ziele

-   Schaffung von neuen barrierefreien Wohnungen in allen Größen in Neubauten und bei Sanierungen unter Beachtung der DIN 18040-2:

o   für alle Lebensphasen (Familien mit Kindern, Paare, Singles, Studenten)

o   für alle Arten von Behinderungen

o   für alle Einkommensgruppen, insbesondere auch im niedrigen Preissegment

o   für gemeinschaftliche Wohnformen

o   für alle Formen des unterstützten Wohnens (auch für Wohngemeinschaften)

Insbesondere in zentralen Stadtteilen mit guter Infrastruktur soll barrierefreier Wohnraum verstärkt entstehen (kurze Wege: Einkaufen, Stadtbushaltestelle, Ortsverwaltung, Bank, etc.).

-   Der öffentliche Raum soll ebenfalls barrierefrei gestaltet werden, damit das selbstständige Wohnen im Quartier für alle ermöglicht wird(Beachtung der DIN 18040-1 und E-DIN 18040-3).

-   Das persönliche Budget muss als ein Element des selbstbestimmten Lebens und Wohnens erhalten und ausgebaut werden. Es muss weiterhin nach individuellem Bedarf ermittelt werden.

-   Inklusive Sozialräume sollen geschaffen und Nachbarschaften sensibilisiert werden.

Kurzfristige Maßnahmen

-   Die Wohnbau Mainz soll ein verbindliches Konzept entwickeln, nachdem frei werdende barrierefreie Wohnungen gezielt weiter vermietet werden können.

-   Das städtische Wohnraumversorgungskonzept soll die barrierefreien Sozialwohnungen mit berücksichtigen und extra ausweisen. Ebenso soll dieser Aspekt bei den Fehlbelegungsmeldungen vermerkt werden.

-   Fortbildungen zum Thema barrierefreies Bauen und Wohnen sollen für alle Personen angeboten werden, die an der Schaffung von Wohnraum in Mainz beteiligt sind (Wohnungsbaugesellschaften, städtische Ämter, etc.).

-   Die Wohnbau Mainz soll interne Klassifizierungen der Wohnungen, beispielsweise Grad der Barrierefreiheit entwickeln, um zielgenauer vermitteln zu können.

-   Die Stadt Mainz sollte eine Statistik führen, die über die Unterbringung von Menschen aus Mainz in anderen Kommunen und Bundesländern Auskunft gibt.

-   Es soll eine Statistik darüber erstellt werden, wie viele Menschen unter 60 Jahren in Heimen der Altenpflege untergebracht sind. Hier sollte geprüft werden, ob eine zusätzliche Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft notwendig wird.

-   Bei größeren Sanierungen sollen alle Wohnungen der Wohnbau Mainz barrierefrei umgebaut werden.

-   Die Wohnraumhilfen sollen alleinstehende psychisch kranke Menschen in ihren Vermittlungsauftrag einschließen.

Langfristige Maßnahmen

-   Barrierefreier, bezahlbarer Wohnraum ist in Mainz noch ein Mangel, der dringend behoben werden muss.

-   Bauvorhaben von privaten und kirchlichen Trägern sollen überprüft werden. Wird die Landesbauordnung nicht eingehalten, muss ein Gespräch zwischen Bauträger, Dezernentin und der Behindertenbeauftragten bzw. deren fachkundiger Vertretung erfolgen.

-   Barrierefreie, rollstuhlgerechte Wohnungen(DIN 18040-2) von den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung dürfen nur an Menschen mit Behinderungen vergeben werden. Bei Leerstand von mehr als drei Monaten kann anders verfahren werden.

-   Erdgeschoss Wohnungen sollen einbruchssicher ausgestattet werden.

-   Die Stadt Mainz akzeptiert beim Bezug eines hochwertig energetisch sanierten Hauses (Passivhausstandard) höhere Quadratmeter Mietpreise auch für Grundsicherungsempfänger.

-   Bei Mietpreiserhöhungen, die über die Regelsätze für Grundsicherungsempfänger gehen soll eine längere Übergangsfrist gelten, bis eine angemessene barrierefreie Wohnung gefunden wird.

-   Meldungen über barrierefreie Wohnungen sollen an zentraler Stelle auf der Homepage der Stadt Mainz gebündelt werden.

-   Ein Umsetzungskonzept zum Stadtratsantrag „Barrierefreiheit (1525/2011)“ soll dringend erarbeitet werden.

-   Bei kleineren Bauvorhaben soll auch für barrierefreies Bauen geworben werden (Aushändigung von entsprechenden Info-Broschüren).

-   Bei Wohnortwechsel (auch bei Studenten) muss eine lückenlose Kostenübernahme der Wohnungskosten und notwendiger Assistenz gewährleistet werden. Im Zweifelsfall müssen die Kostenträger sich untereinander über die Zuständigkeit einigen. Bestehende gesetzliche Regelungen konnten nicht immer die Probleme lösen.

-   Die Beratung über Assistenz soll niedrigschwellig und neutral organisiert werden. Die Pflegestützpunkte sind ein gutes Modell.

-   Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit von Seiten der Stadt Mainz für den Bereich Wohnraumförderung zum Thema„Barrierefreier Wohnraum“. Angesprochen werden sollen:

o   Die Wohnungswirtschaft

o   Der Verein Haus und Grund

o   Die Architektenkammer

o   Maklerbüros und deren Berufsverband

o   Die IHK

 

IHK = Industrie- und Handelskammer   DIN = Deutsche Institut für Normung

4.   Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport

Allgemeine Ziele

Jeder Mensch hat gemäß Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht darauf, „gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen“.

In diesem Sinne sollen alle kulturellen Einrichtungen in der Stadt Mainz nach DIN 18040 auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Ebenso sollen alle kulturellen Veranstaltungen, die in der Stadt Mainz stattfinden, besonders die, die von der Stadt veranstaltet, unabdingbar die, die von der Stadt finanziell unterstützt werden, in Räumlichkeiten stattfinden, die nach DIN 18040 auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Zu den Maßnahmen, die dafür ergriffen werden müssen, gehören:

-   die kulturellen Angebote in „zugänglichen Formaten“ vorzulegen;

-   die Zugänglichkeit der Orte, an denen kulturelle Veranstaltungen stattfinden, zu gewährleisten;

-   die Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, ihr eigenes künstlerisches Potential zu entfalten und die Ergebnisse öffentlich zu präsentieren, wenn sie dies wünschen;

-   den Schutz des geistigen Eigentums zu sichern; und

-   die Anerkennung und Unterstützung der spezifischen kulturellen und sprachlichen Identität, einschließlich der Gebärdensprache und der Gehörlosenkultur zu gewährleisten.

Kurzfristige Maßnahmen

-   Das Staatstheater Mainz soll so bald wie möglich eine weitere Möglichkeit erhalten, unterschiedliche Geschosse zu erreichen; zur Überbrückung wäre eine Rollstuhlplattform denkbar.

-   Das Staatstheater Mainz soll regelmäßig barrierefreie Aufführungen anbieten (mit live eingesprochenen Audiodeskriptionen, Gebärdensprache, mehr Rollstuhlplätzen, s. o.).

-   Die Eingangsbereich zur Gastronomie des Naturhistorischen Museums soll barrierefrei gestaltet werden.

-   Zuschüsse an kulturelle Einrichtungen sollen an die Umsetzung von Barrierefreiheit gekoppelt werden (z.B. Unterhaus). Zielvereinbarungen sollen zur barrierefreien Umgestaltung im Bestand eingesetzt werden.

-   Die Stadtbibliothek Mainz und andere öffentliche und schulische Bibliotheken sollen Bücher als pdf-Datei zur Verfügung stellen.

Langfristige Maßnahmen

-   Im Großen Haus des Staatstheaters Mainz soll ein zweiter Aufzug zu allen Ebenen des Hauses (z.B. durch einen Außenaufzug) und eine Rollstuhltoilette im Parkett verwirklicht werden.

-   Das Naturhistorische Museum Mainz soll bei seinen umfassenden Umbaumaßnahmen Barrierefreiheit herstellen, insbesondere durch die barrierefreie Erschließung der museumspädagogischen Abteilung.

-   Das Landesmuseum Mainz soll seinen einmal eingeschlagenen Weg der Barrierefreiheit aktiv fortsetzen.

-   Viele Kinos sind in Mainz nicht barrierefrei zugänglich und/oder, wie das Capitol, nicht barrierefrei ausgestattet (Behinderten-WC). Es soll verstärkt nach Möglichkeiten der Nachrüstung gesucht werden. Die Kinobetreiber sollen aufgesucht und in Bezug auf die barrierefreie Erschließung und Nachrüstung beraten werden. Zum Beispiel erscheint es möglich, beim Residenz & Prinzess einen Aufzug einzubauen.

-   Auf die barrierefreie Erschließung des Palais Schönborn (Institut Français und Cinemayence) und des Festsaals im Erthaler Hof (GDKE) soll hingewirkt werden. Dabei soll zunächst geprüft werden, ob die fehlende Barrierefreiheit des Instituts Français mit der französischen Gleichstellungsgesetzgebung im Einklang steht (Klärung mit dem Land). Bei ausbleibendem Erfolg soll die Stadt einen neuen, barrierefrei zugänglichen Standort für das Cinémayence zur Verfügung stellen.

-   Der AK Kultur steht im Gespräch mit verschiedenen kulturellen Einrichtungen, um die Bereitschaft zu erhöhen, Barrierefreiheit umzusetzen; er ist dabei jederzeit zu beratenden Gesprächen bereit.

Maßnahmenvorschläge für öffentliche Veranstaltungen

-   Für genehmigungspflichtige Veranstaltungen im öffentlichen Raum (bspw. Wissenschaftsmarkt, Johannisfest, große Sommerkonzerte, u. a.) muss ein Konzept zur Barrierefreiheit vorgelegt werden.

-   Es soll Veranstaltungen geben, bei denen behinderte und nicht behinderte Künstler gemeinsam performen.

-   Repräsentative Veranstaltungen sollen grundsätzlich nur an barrierefreien Orten stattfinden.

-   Schulische Kulturprogramme sowie Kulturprogramme der Fachhochschule Mainz, der Stiftung Lesen, der Villa Musica, des Institut Français und des Unterhauses finden in Räumlichkeiten statt, die nach DIN 18040 auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

-   Bei öffentlichen Veranstaltungen soll darauf geachtet werden, dass der Haupteingang barrierefrei zugänglich ist.

Hintergrund: Oft wird der barrierefreie Eingang nicht als Haupteingang genutzt, wodurch beispielsweise Menschen mit Behinderung lange nach dem barrierefreien Eingang fragen müssen und teilweise Schlüssel von den Türen nicht auffindbar sind.

-   Mobile Ausstellungen und Festivals sollen grundsätzlich barrierefrei zugänglich sein (z.B. Anrampungen der Haupteingänge zu den Zelten des Open Ohrs).

-   Alle Veröffentlichungen und Veranstaltungshinweise sollen mit den entsprechenden Piktogrammen gekennzeichnet werden (Barrierefreiheit, rollstuhlgerechte Toilette, Hörschleife etc.) und auch als Druckversion für blinde und sehbehinderte Menschen auf der Homepage der Stadt Mainz veröffentlicht werden.

-   Barrierefreie Zugänge und Einrichtungen dürfen nicht durch sperrige Gegenstände, bspw. Bühnenbilder o. ä. verstellt werden. Dies könnte eine Auflage für die ordnungsrechtliche Prüfung von Veranstaltungen werden.

-   Bei öffentlichen Veranstaltungen sollen Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt werden: Bei Großveranstaltungen soll dies die Regel sein, bei kleineren Veranstaltungen eine Option auf Wunsch mit Vorabfrage.

-   Bei Veranstaltungen sollen dem Bedarf angemessene Behinderten-Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Für eventuell gesperrte Behinderten-Parkplätze sollen in der Nähe Alternativen eingerichtet werden.

-   Ticketverkaufsstellen sollen barrierefrei zugänglich sein; die Ticketverkäufer müssen über den Grad und die Art der Barrierefreiheit der Veranstaltungen informiert sein.

-   Auch bei Großveranstaltungen dürfen Behindertenparkplätze grundsätzlich nicht als Abstellflächen (z.B. für mobile Toilettenanlagen) missbraucht werden.

-   Alle Publikationen zu kulturellen Veranstaltungen (auch das Internet) sollen barrierefrei gestaltet werden und detaillierte Informationen über Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Veranstaltungen bieten.

-   Menschen mit Behinderungen sollen in jeder Publikation Kontaktdaten zu kompetenten Ansprechpartnern der kulturellen Einrichtung / Veranstaltung finden.

 

GDKE = Generaldirektion Kulturelles Erbe

5.   Handlungsfeld Gesundheit und Pflege

Allgemeine Ziele

-   Alle Angebote, die die Kommune anbietet, sollen für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar sein.

-   Die Hilfen der Eingliederung SGB XII sollen einkommens- und vermögensunabhängig sein.

-   Für Pflegebedürftige soll ausreichende Assistenz bewilligt werden.

-   Subventionierte Angebote für Assistenz sollen entwickelt werden (siehe cbf München für 5,-€/ Stunde Assistenz, etc.).

-   Das System der Gesundheitsversorgung muss an die zeitliche Notwendigkeit, insbesondere auch von Menschen mit Lerneinschränkungen oder Demenz angepasst werden (Nachtwachen etc.).

-   Der individuelle Hilfebedarf muss auch im Krankenhaus, Reha-Zentren, berücksichtigt und vom jeweiligen Kostenträger übernommen werden.

-   Die Hilfsmittelversorgung muss bedarfsgerecht sein.

-   Bei der Versorgung und Behandlung von Menschen, die eine spezielle Ansprache benötigen, muss diese gewährleistet werden.

-   Alle Veröffentlichungen und Veranstaltungshinweise müssen mit den entsprechenden Piktogrammen gekennzeichnet werden (Barrierefreiheit, rollstuhlgerechte Toilette, Hörschleife etc.) und sollen auch als Druckversion für blinde und sehbehinderte Menschen auf der Homepage der Stadt Mainz veröffentlicht werden.

-   Gesundheitsförderungsmaßnahmen der Stadt und stadtnaher Institutionen müssen weiterhin gefördert und angeboten werden und müssen für alle Menschen barrierefrei nutzbar sein.

-   Die notwendige Pflegereform muss weiterhin forciert werden. Auflösung des 3-Stufenmodells in 5-6 Stufen, Pflegegeldleistung in Höhe der Sachleistung.

-   Die Behandlungspflege in Heimen der Eingliederungshilfe muss klar geregelt werden.

-   Medizinische Kompetenzzentren für den Bereich der erwachsenen Behinderten sollen entwickelt werden.

-   Die Enttabuisierung der Demenz muss durch geeignete Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit weiter vorangetrieben werden.

Kurzfristige Maßnahmen

-   Bei Begutachtungsterminen müssen die Begleitkosten übernommen werden (z.B. Assistenz, Dolmetscher).

-   Hilfebedarf-Entscheidungen sollen nachvollziehbar und transparent gestaltet werden. Eine unabhängige Person, beispielsweise ein Betroffener aus dem Behindertenbeirat, soll fest verankert einen Sitz im Entscheidungsgremium bzw. im Verfahren haben.

-   Die Behindertenhilfe soll zügig mit der Gemeinwesenarbeit in den Stadtteilen vernetzt werden, um benachteiligten Menschen den Zugang zum Hilfesystem besser zu ermöglichen.

-   Angebote zur pflegerischen Nachtversorgung sollen, insbesondere auch für Menschen mit Demenz und Schwerstmehrfachbehinderung, gefördert werden.

-   Ambulanten Wohnangeboten z.B. kleinen Wohngemeinschaften auch für den Personenkreis der schwerstmehrfachbehinderten Menschen mit einem hohen pflegerischen Bedarf, sollen gefördert werden.

-   Landesmodelle, wie beispielsweise das Betreute Wohnen, die sich durch einfache Verwaltung und Sicherheit für Klienten und Anbieter auszeichnen, sollen weiter entwickelt werden.

-   Die Stadt Mainz soll regelmäßig die Ergebnissen des Runden Tisches abfragen, der auf Landesebene beim Bürgerbeauftragten zur besseren Hilfsmittelversorgung eingesetzt wurde. Die Empfehlungen dieser Gruppe sollen umgesetzt werden.

Langfristige Maßnahmen

-   Das Leistungsrecht mit seinen unterschiedlichen Systemen und Zuständigkeiten muss vereinheitlicht werden. Ein Topf und Ansprechpartner, damit nicht einer die Kosten an den anderen schiebt und es letztendlich zu keiner Leistung kommt (z.B.: Rollstuhl mit Elektro-Antrieb für Beruf und privat sind unterschiedliche Kostenträger) und eine zeitnahe und bedarfsgerechte Versorgung stattfindet.

-   Die Ausbildung des medizinischen Personals soll auch auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen (einfache Sprache, Erklärungen, etc.)ausgerichtet werden.

-   Die Beipackzettel der Medikamente sollen in einfache Sprache übersetzt werden.

Bereich Psychiatrie

(Erarbeitet vom Gemeindepsychiatrischen Verbund, GPV)

Ziele

Maßnahmen

Zugang zu Gesundheitsangeboten

Innovative Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeiten werden vorgehalten

·    Soteria-Konzept, Weglaufhäuser, Klink ohne Betten, Hometreatment – kreative Konzepte verfolgen, Modellvorhaben nach § 64b PsychEntG fördern

Mittelfristig

 

Vorhandene Behandlungsmöglichkeiten, wie ambulante Psychotherapie oder niedergelassene psychiatrische Behandlung, sind besser zugänglich und angemessen zur Verfügung gestellt

·    Wartezeiten verkürzen, einfache Zugangsverfahren entwickeln, Kassenübergreifende Umsetzung der bestehenden Gesetzesgrundlage, zur Regelung der Kostenübernahme durch das Erstattungsverfahren für Therapeuten ohne Kassensitz (§13 Abs. 3 SGB V), Überprüfung der Auslastung von Therapeuten mit Zulassung (werden die Sitze entsprechend genutzt, etc.)

Kurzfristig

Psychiatriesensible Pflege ist gewährleistet

·    Ärzte, Therapeuten, Pflegepersonal etc. auf somatischen Stationen in Kliniken und Einrichtungen der Altenhilfe werden für das Thema „Psychische Erkrankung“ sensibilisiert (z.B. durch Schulung)

Mittelfristig

Medikamente werden bei Krisen einfacher und auch dann bereitgestellt wenn Haus nicht verlassen werden kann

·    Verordnung der Medikamente vereinfachen z.B. Verordnung auch durch Klinik oder Lieferung der Medikamente nach Hause sicherstellen, eine bessere Vernetzung zwischen Hausärzten, Apotheken und Pflegediensten anstreben

Mittelfristig

Eine der Art der Erkrankung angepasste klinische Versorgung, z.B. psychosomatische Beschwerden in Notfällen (werden derzeit in psychiatrischer Klinik aufgenommen) ist gewährleistet

·    Bereitstellung entsprechender Klinikbetten, Schulung von Personal auf somatischen Stationen, Erarbeiten von Kriterien unter Einbeziehung Psychiatrieerfahrener die eine Verlegung in die Psychiatrie bei somatischer Grunderkrankung rechtfertigen

Langfristig

Psychiatrische Vorerkrankung ist bei anderer medizinischer Behandlungsnotwendigkeit zwar berücksichtigt, aber führt nicht zu einer Stigmatisierung (z.B. automatische Verlegung in psychiatrische Station bei einer vorliegenden Krebserkrankung)

·    Nutzung der Möglichkeit zusätzlicher Betreuungskräfte bei patientenbezogenen Mehrbedarfen bei Klinikaufenthalten über SGB V und SGB XII

·    Schulung von Personal auf somatischen Stationen, Erarbeiten von Kriterien unter Einbeziehung Psychiatrieerfahrener die eine Verlegung in die Psychiatrie bei somatischer Grunderkrankung rechtfertigen

Mittelfristig

Unterstützungsangebote in Krisen

Die Unterstützung in psychiatrischen Krisen ist sichergestellt

·    Direkte Aufnahmen bei akuten Krisen in Versorgungsklinik

·    Ambulante Behandlung durch den Facharzt jederzeit ermöglichen

·    Krisenbett zur Verfügung stellen

·    Installation eines Krisentelefons außerhalb von Öffnungszeiten und am Wochenende

·    Einsatz ambulanter Krisenteams (Beispiel Klinik Bamberger Hof - Frankfurt/M.)

Kurzfristig

 

Mittelfristig

 

Mittelfristig

Langfristig

 

Langfristig

Informationen über Hilfen sind in einfacher Sprache gebündelt und aus einer Hand zugänglich

·    Einrichtung einer zentralen, neutrale, Clearingstelle rundum das Thema „Leben mit psychischer Krankheit“

·    Schulung entsprechender Berufsgruppen, insbesondere hinsichtlich der adäquaten Weitervermittlung bei konkreten Anfragen

·    Servicestelle für Reha nach § 23 SGB IX besser nutzen, ausstatten, kommunal steuern und fordern, dass ihr gesetzlicher Auftrag erfüllt wird

Kurzfristig

Eine allgemeine Aufklärung über psychische Erkrankung wird sichergestellt

·    Sicherstellung der ausreichenden Ausstattung der Koordinierungsstelle für gemeindenahe Psychiatrie

·    Fortführung des Psychiatriekompass

Kurz-, mittel- und langfristig

Peer-to-Peer-Beratung ist ausgebaut und sonstigen Beratungsstellen ebenbürtig

·    Förderung der Selbsthilfeaktivität

Mittelfristig

Regelhafte Präventionsangebote werden durchgeführt

·    Prävention wird stärker gefördert und flächendeckend ausgebaut

Mittelfristig

Vermeidung von Ausgrenzung

Integration psychisch erkrankter Menschen in den Sozialraum

·    Sozialraumorientierte Gesamtkonzeption gemeindenaher psychiatrischer Hilfen wird erarbeitet

Mittelfristig

Die Gesamtbevölkerung ist informiert und aufgeklärt, Vorurteile gegenüber psychischen Erkrankungen sind ausgeräumt

 

·    Anti-Stigma-Arbeit und Öffentlichkeitsarbeit wird durchgeführt

·    Präventionsangebote bei Schulen, Berufsschulen, Arbeitgebern, Volkshochschule, etc. sind integraler Bestandteil der gemeindenahen psychiatrischen Landschaft

Langfristig

 

Mittelfristig

Soziale und finanzielle Schlechterstellung aufheben

·    Schaffung geeigneter Gesetzesgrundlagen

·    Anwendung bestehender Gesetze

Langfristig

Kurzfristig

Aktivierung von Ressourcen

Psychisch erkrankte Menschen werden befähigt, ein lebenswertes Leben mit der Erkrankung zu führen und ihre Stärken werden aktiviert

·    Stärkung von Empowerment

·    Vermehrte Durchführung psychoedukativer Maßnahmen

Kurzfristig

Nutzerwissen ist stärker in Hilfssystem eingebettet

·    Ex-In-Ausbildung fördern

·    Fachleute lassen sich von „Experten in eigener Sache“ beraten

·    Selbstverpflichtung der Leistungsanbieter, Nutzer gezielt einzubinden

Kurzfristig

Kenntnis und Durchsetzungsmöglichkeit eigener Rechte in allen Rechts- und Sozialleistungsbereichen

·    Spezialisierte Rechtsberatung

·    Motivation von Anwälten zu ehrenamtlichem Engagement

Mittelfristig

Armutsvermeidung

Krankheit ist kein Armutsgrund

·    Erhöhung der Grundsicherung

·    Gleichstellung mit Hartz IV-Rahmenbedingungen, um im Bereich der Eingliederungshilfe zumindest im kleinen Rahmen Altersvorsorge aufbauen zu können (Vermögensfreibetrag am Lebensalter orientieren)

Mittelfristig

Langfristig

Verlust des Arbeitsplatzes durch psychische Krankheit wird verhindert

·    Bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Integrationsfachdienste Vermittlung und Begleitung

·    Aufklärung von Arbeitgebern zum Thema Gesundheit und dauerhaft leistungsgeminderte Mitarbeiter

Mittelfristig

 

 

Mittelfristig

Integrationsfachdienste sind auch für psychisch erkrankte Menschen zuständig

·    Integrationsfachdienste weiter für chronisch psychisch erkrankte Menschen geöffnet lassen, ohne dass diese einen Schwerbehindertenstatus anstreben zu müssen

Kurz-, mittel- und langfristig

Die Fähigkeit, einer eigenständigen Lebensführung  (z.B. Geld selbst verwalten), psychisch erkrankter Menschen ist gestärkt

·    Bessere Wissensvermittlung zu den Themen Vorsorgenmöglichkeiten, Prävention, Geldverwaltung und Haushalten etc., damit Eigenverantwortung gestärkt wird (allgemein und im Einzelfall)

·    Im Gemeinwesen ist der Internetzugang kostenfrei möglich

Mittelfristig

 

 

 

Mittelfristig

Abbau von Barrieren

Bürokratie verständlicher machen

·    Die „verständliche“ Behörde in Bezug auf Stadt, Krankenkasse, JobCenter, Rentenversicherung etc., umsetzen: Formulare verständlich und nachvollziehbar gestalten, nicht zu viele persönliche Informationen und Unterschriften verlangen

Mittel- und langfristig

Ausgleich von Machtgefällen zwischen Behörden und psychisch erkrankten Bürgern

·    Schulung und Coaching von Mitarbeitern, die in Behörden und Ämtern mit psychisch erkrankten Menschen in Kontakt kommen können, Ärzte und Pflegekräfte in Ausbildung schulen, damit auch hier eine freundliche und zugewandte Atmosphäre entsteht

Mittelfristig

Soziale Kontakte werden befördert und sind barrierefrei möglich

·    Aufrecherhaltung der Trägervielfalt

·    Sozialräumliche Ausrichtung der Angebote

Langfristig

Mittelfristig

Mit psychisch erkrankten Menschen wird ein respektvoller Umgang gepflegt

·    Anti-Stigma-Arbeit

Mittelfristig

Rücksicht auf besondere Lebenslagen

Psychische Erkrankung wird als gravierende Einschränkung anerkannt und mindestens mit somatischen Erkrankungen gleichgesetzt

·    Anti-Stigma-Arbeit

Mittelfristig

 

Bei Behörden und Ämtern wird keine Rechtfertigung verlangt, nur weil Krankheit nicht sichtbar ist

·    Mehr Know-kow bei öffentlichen Stellen über Krankheit und Behinderung

Mittelfristig

Nicht die Kostenersparnis bei Medikamentenverordnung und -ausgabe in Vordergrund stellen, sondern Erfahrungen in Bezug auf Verträglichkeit beachten

·    Arzt-Patienten-Dialog fördern, Verordnung von Originalpräparaten

Mittelfristig

Gesundheitsfördernder Wohnraum

Es werden saubere, gesundheitsunbedenkliche und angemessene Wohnmöglichkeiten zur Verfügung gestellt und gesichert

·    Trotz Erkrankung menschenwürdigen Wohnraum anbieten, Wohnraum sollte z.B. nicht in sozialen Brennpunkten liegen

·    Unterstützung bei krankheitsbedingter Wohnraumsuche und -wechsel auch für psychisch kranke Menschen

·    Erkrankten Menschen werden beim Sauberhalten der Wohnungen unterstützt

Mittelfristig

 

 

Mittelfristig

 

 

Kurzfristig

Es steht ausreichender sozial geförderter Wohnraum zur Verfügung

·    Investition in sozialen Wohnungsbau

Mittelfristig

 

cbf = Club Behinderter und Ihrer Freunde      Reha = Rehabilitation       SGB = Sozialgesetzbuch

PsychEntG = Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen

6.   Handlungsfeld Schutz der Persönlichkeitsrechte

Allgemeine Ziele

-   Recht auf Einzelzimmer in Einrichtungen einführen.

-   Zugang zu Nahrung auch außerhalb von Essenszeiten in Einrichtungen (persönliche Lösungen suchen).

-   Körperliche Unversehrtheit garantieren.

-   Geregelte Kommunikationswege für Angehörige in die Einrichtung und aus der Einrichtung erstellen.

-   Familiengerichte und Betreuungsbehörden sollen bei der Bestellung von Betreuern auf deren Eignung achten (Auswahlverfahren).

-   Emanzipatorische Prozesse sollen auf allen Ebenen gestärkt werden.

-   Recht auf Elternassistenz einführen.

Maßnahmen

-   Hausordnungen sollen kritisch auf Persönlichkeitsrechte überprüft werden (Einrichtungen, Wohngemeinschaften, etc.).

-   Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, um die Akzeptanz der Selbstbestimmungs- und Persönlichkeitsrechte zu erhöhen, auch im Hinblick auf andere Kulturen.

-   Beratung und Schulung der entsprechenden Mitarbeiter der Behörden (Amt für Jugend und Familie, Betreuungsbehörde, Gerichte etc.).

-   Unterstützungsangebote für Eltern/Angehörige (Sensibilisierung) zum Thema Selbstbestimmungsrechte; Würdigung der Lebensleistung der Eltern sollen angeboten werden.

-   Befähigung zur Elternschaft durch soll durch Unterstützungsangebote gefördert und Schulung von „Elternschaft Begleitern“ sollen angeboten werden.

-   Alt gewordene Eltern von behinderten Menschen sollen im Ablösungsprozess begleitet und gestärkt werden, um den Betreuerwechsel unterstützend vorzubereiten.

 

7.   Handlungsfeld Interessenvertretung

Status Quo - Was gibt es bereits

Behindertenbeirat(Zusammensetzung und Organisation)

-   Stimmberechtigt sind:
10 Vertreter/innen von Behindertenorganisationen und nicht organisierte Menschen mit Behinderungen; der Sozialdezernent; die Behindertenbeauftragte der Stadt Mainz; Vertreter/innen der Stadtfraktionen; eine Vertreterin der Liga der freien Wohlfahrtsverbände

-   Beratende Mitglieder sind:
4 Vertreter/innen von Behinderten- und integrativen Einrichtungen; der Leiter des Amts für soziale Leistungen und die Abteilungsleiterin „Besondere Hilfen“

-   Drei Sitzungen jährlich

Mitwirkungs- und Teilnahmerecht des Beirats (Gremien, Institutionen und Netzwerke)

-   Bauausschuss

-   Jugendhilfeausschuss

-   Werksausschuss der Gebäudewirtschaft Mainz (GWM)

-   Psychiatriebeirat

-   Ortsbeiräte

-   Gemeindepsychiatrischer Verbund(GPV)

-   Hilfeplankonferenz

Arbeitskreise des Beirats und der Sozialen Stadt

-   AK Barrierefreies Mainz

-   AK Kultur

-   AK Soziale Leistungen, Arbeit und Bildung

-   AK barrierefreie Neustadt im Rahmen der Sozialen Stadt

-   AK barrierefreies Mombach im Rahmen der Sozialen Stadt

Behindertenbeauftragte

-   Quartalsgespräche mit den städtischen Fachdienststellen

-   Jour-Fixe-Gespräche mit der GWM

-   Mitgliedschaft und Rederecht in den einschlägigen städtischen Gremien (Sozialausschuss, Bau- und Gestaltungsbeirat, Behindertenbeirat)

-   Vertretung der Stadt in den entsprechenden Gremien des Landes

Schnittstellen in der Stadtverwaltung

-   Sozialplanung: Behindertenhilfe- und Teilhabeplanung

-   Stadtplanung: Verkehrswesen - Verkehrsmanagement (Koordination Quartalsgespräche)

Weitere Interessensvertretungen in Mainz

-   Beschwerdestelle bei der Psychiatriekoordinatorin

-   Fachgruppe Psychosoziale Arbeit

-   Besuchskommission

-   Heimbeiräte

Allgemeine Ziele

-   Der Status Quo soll erhalten und weiterentwickelt werden.

-   Eine Geschäftsstelle des Behindertenbeiratssoll eingerichtet werden.
(analog zu Frauenbüro und Migrations- und Integrationsbüro)

-   Rederecht von Behindertenbeiräten in den Ortsbeiräten und im Stadtrat

-   Mitwirkung des Behindertenbeirats in folgenden Gremien:

o   Schulträgerausschuss / Sportausschuss / Tourismusverein/ Kulturausschuss

8.   Handlungsfeld Mobilität und Barrierefreiheit

Allgemeine Ziele

-   Umfassende Barrierefreiheit soll im öffentlichen Raum in Mainz hergestellt werden.

-   Dafür müssen die Prinzipien der Zugänglichkeit, Auffindbarkeit und Verständlichkeit der Informationen erfüllt werden (z.B.: ein Aufzug, auf den nicht hingewiesen wird, ist nicht auffindbar; Räume innerhalb eines schwellenlosen Gebäudes sind aufgrund mangelnder Kontrastgestaltungen für sehbehinderte Menschen nicht auffindbar).

Grundsätzliches (Abläufe, Strukturen, Standards)

Finanzierung von Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit

-   Es soll geprüft werden, ob der barrierefreie Ausbau von Infrastruktur und Wohnungen mit Hilfe von städtischen Finanzierungsmitteln wie beispielsweise der Fehlbelegungsabgabe erfolgen kann (vgl. Koalitionsvereinbarung für die Stadt Mainz 2009,S. 35f). Daneben sollten weitere außerstädtische Fördermaßnahmen durch Stiftungen, Land, Bund, etc. geprüft und genutzt werden (z.B.: Aktion Mensch, etc.).

Aktueller Stadtführer barrierefreies Mainz

-   Fertigstellung bzw. Freischaltung des elektronischen, barrierefreien Stadtführers für Mainz – „Mobilemenschen.de“ (vgl. auch Stadtratsantrag 1081/2011/1 „Stadtführer barrierefreies Mainz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“).

Barrierefreier öffentlicher Raum (Straßen, Wege, Plätze, Verkehr)

Die Verstetigung bzw. Entwicklung von verbindlicher Standards (in Anlehnung an die E-DIN 18040-3 und DIN 32975) soll in Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Ämtern und Betrieben der Stadt Mainz und dem Behindertenbeirat erfolgen, insbesondere für:

-   die Aktualisierung und Erweiterung des Blindenleitsystems in der Innenstadt;

-   die Überarbeiten des Leitfadens zum Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen und Einbeziehung der DIN-Normen zu Bodenindikatoren (unter Beachtung der DIN 32984:2011-10) und Kontraste (DIN 32975);

-   die kontrastreiche Gestaltung der öffentlichen Räume (Beleuchtungskonzept, Schilder, Kennzeichnung Hindernisse, Poller, Kettenabsperrungen, Baumscheiben, Mülleimer, Bauabsperrungen, Bürgersteige, etc.);

-   die taktile Erfassung von Wegrouten, Aufmerksamkeitsfelder vor Straßenübergängen, etc.;

-   kontrastreiche und taktil erfassbare Bordsteinkanten sowie (daneben) gesicherte Null-Absenkungen;

-   die barrierefreie Stadtmöblierung: Platzierung von Möblierungen im öffentlichen Raum außerhalb von Gehrouten (z.B. kein Verstellen der Gehwege an Häuserwänden und Mauern, die der Orientierung für sehbehinderte Menschen dienen);

-   barrierefreie Spielplätze und öffentliche Plätze;

-   die Fortsetzung des Projektes „Barrierefreier Tourismus“ im gesamten Kulturangebot der Stadt Mainz.

Barrierefreie öffentliche Gebäude

-   Ein soll grundsätzlicher Austausch und eine Verständigung darüber stattfinden, was „Barrierefreiheit“ konkret in Mainzer öffentlichen Gebäuden bedeutet, welche Einrichtungen es standardmäßig geben soll und welche nach Bedarf (z.B. Sprachausgaben in Aufzügen, Blindenleitsysteme in Kitas und Schulen, etc.).

-   Öffentliche Gebäude sollen barrierefrei umgestaltet werden(z.B. Ortsverwaltungen, Versammlungsstätten).

-   Die Gebäude sollen, dem Zwei-Sinne-Prinzip folgend:

o   auffindbar sein;

o   Orientierung ermöglichen;

o   zugänglich sein;

o   Informationen über barrierefreie Ausstattung an einem zentralen Ort bereithalten (z.B. Sitzplätze mit Induktionsschleife, Leitsystem etc.);

o   bei Veranstaltungen und Terminen für alle Besucher/innen zentral über den barrierefreien Zugang erreichbar sein. Wo dies nicht möglich ist, sind Informationen über den barrierefreien Zugang unter oben stehenden Kriterien vorzuhalten, wie beispielsweise der Hinweis auf einen barrierefreien Nebeneingang.

Barrierefreies Wohnen

-   „Angesichts des demografischen Wandels ist zusätzlicher qualitativer seniorengerechter Wohnraum zu schaffen. In den nächsten fünf Jahren sollen Tausend seniorengerechte oder generationenübergreifende Wohnungen in Mainz realisiert werden. Ansprüchen an die Barrierefreiheit ist dabei in besonderem Maß Rechnung zu tragen“ (vgl. Koalitionsvereinbarung für die Stadt Mainz 2009,S. 35f).

-   Es soll eine Zielvereinbarung mit der Wohnbau Mainz über konkrete Vorgaben für weitere barrierefreie Wohnungen getroffen werden.

-   Integrativer Wohnangebote sollen ausgebaut werden.

-   Bei Neubauten: 100% der Wohnungen sollen stufenlos erreichbar sein, 25% der Wohnungen barrierefrei nach DIN 18040-2.

Konkrete Maßnahmen zur Herstellung von Mobilität und Barrierefreiheit

Maßnahmenvorschläge für einen barrierefreien öffentlichen Raum

-   Eine Leitlinie für blinde und sehbehinderte Menschen vom Brückenturm zum Rathaus- und Rheingoldhalleneingang soll geschaffen werden.

-   Auf den Plätzen rund um den Dom sowie der Augustinerstraße soll geprüft werden, wo Kopfsteinpflaster zur besseren Rutschfestigkeit angeraut werden und zur besseren Befahrbarkeit ebener gemacht werden kann. Die „Entschärfung“ des Kopfsteinpflasters in der Kapuzinerstraße ist ein gutes Beispiel, das für andere Bereiche in der Stadt Vorbildcharakter haben kann.

-   Sicherung und Ausbau eines ausreichenden Budgets für Bordsteinabsenkungen. Hiermit sollen auch Bordsteinanhebungen durchgeführt werden, wenn dadurch ein Geschäftbarrierefrei zugänglich wird (gutes Beispiel: Apotheke am Sömmerringplatz).

-   Bordsteinabsenkungen sollen verstärkt auch in den Ortsteilen umgesetzt werden (nach Abfrage bei den Ortsbeiräten).

-   Ein „Annäherungssignal“ soll für alle Ampeln im Stadtgebiet eingerichtet werden (diese zeigen Menschen mit Sehbehinderung an, wo sich die Ampeln befinden und geben auch Orientierung bei der Überquerung der Straße).

-   Barrierefreiheit soll auch zu „Saisonzeiten“ eingehalten werden: z.B. Wochenmarkt (unbefestigte Kabel behindern Mobilität); Außenbestuhlung der Cafés (können zu Stolperfallen für blinde Menschen werden); Schneebeseitigung.

-   Klarastraße/Kolpingstraße: Bürgersteig entfernen, mit Blindenleitlinie versehen, Bordsteinanhebungen zu SPD-Versammlungsraum und zum Restaurant Mexico Lindo vornehmen.

-   Bauhofstraße/Ecke Große Bleiche: Verbesserung der Orientierung für sehbehinderte Menschen durch Blindenampeln und Bordsteinführung.

-   Planung eines innovativen Leitsystems unter Beachtung der neuen DIN 32984:2011-10 für das neue Stadtquartier Zollhafen.

-   Umgestaltung Mailandsgasse: Durch die Durchfahrt für Fahrzeuge zum Markt und für die Renovierung der Markthäuser sind viele Schlaglöcher entstanden. Die Straße soll daher erneuert werden. Über Möglichkeiten der Baumeinzäunung oder des Freihaltens der Fußgängerwege besteht noch Diskussionsbedarf.

-   Quintinstraße: Hier soll ein taktiles Leitsystem für blinde Menschen eingerichtet werden.

-   Erstellung eines Info-Blattes über Zuständigkeiten und Ansprechpartner/innen bei der Stadtverwaltung zum Thema Bauen, Verkehrsordnung und Barrierefreiheit. Aus dem Info-Blatt soll hervorgehen, an wen man sich mit Problemen zur Barrierefreiheit in Mainz wenden kann (z.B. bei verstellten barrierefreien Eingängen/Toiletten, ungesicherten Baustellen, etc.). Diese Information soll allen Mainzer Bürger/innen zugänglich gemacht werden, damit Mängel direkt und unkompliziert beseitigt werden können.

Maßnahmenvorschläge öffentlicher Nahverkehr

-   Nicht-Barrierefreie Busse der ORN sollen mittelfristig durch barrierefreie Busse ersetzt werden und kurzfristig im Busplan vermerkt sein, damit sich Menschen mit Mobilitätseinschränkungen darauf einstellen können.

-   Prüfung, ob eine Sprachausgabe für Straßenbahnen angeschafft werden kann (vgl. Stadt Gera). Verankerung in der Aktualisierung des Nahverkehrsplans.

Maßnahmenvorschläge für öffentliche Behindertentoiletten

-   Wenn rollstuhlgerechte Toiletten im öffentlichen Raum abgeschlossen werden müssen, soll einheitlich der Euro-Schlüssel Verwendung finden (ein europaweites Schließsystem für rollstuhlgerechte Toiletten, zu dem Menschen mit Behinderung einen Zentralschlüssel erhalten können).

-   Bei der Eisdiele am Schillerplatz soll die vorhandene Stufe am Eingang ebenerdig angepflastert und ein Schloss für den Euro-Schlüssel an der Behindertentoilette angebracht werden. Dadurch wäre die Toilette auch unabhängig von den Öffnungszeiten nutzbar.

-   Die Behinderten-WCs in Gaststätten sind oftmals mit Gegenständen zugestellt (z.B. Putzsachen, Kleidung, Kinderstühle, andere Möbel). Daher ist die Nutzung sehr eingeschränkt. Das Ordnungsamt wird gebeten, verstärkt darauf zu achten, dass dies abgestellt wird.

Maßnahmenvorschläge barrierefreie Arzt- und Physiotherapie-Praxen

-   Ausbau der barrierefreien Erreichbarkeit von Arzt- und Physiotherapiepraxen. Hierüber sollen die Krankenkasseninnung und die Ärztekammer informiert und gemeinsam nach Lösungen gesucht werden.

-   Das barrierefreie Ärztehaus am Taubertsberg-Bad hat eine sehr lange Rampe. Ein kürzerer und für Menschen mit Gehbehinderung wesentlich leichter zugänglicher Weg wäre über den Lieferanteneingang. Dieser Weg könnte ausgeschildert werden. Darüber muss mit den Betreibern des Ärztehauses gesprochen werden.

Maßnahmenvorschläge für öffentliche Veranstaltlungen

(siehe hierzu Kapitel 4: Kultur)

 

ORN = Omnibusverkehr Rhein-Nahe   DIN = Deutsche Institut für Normung

 

 

 

 

gez.

Ursula Wallbrecher

(Vorsitzende, Koordinatorin AK Kultur)

gez.

Ruth Jaensch

(Koordinatorin AK soziale Leistungen, Arbeit und Bildung)

 

gez.

Thomas Elsner

(Koordinator AK Barrierefreies Mainz)

 

gez.

Frau Boos-Waidosch

(Behindertenbeauftragte der Stadt Mainz)