Empfehlungen zum Kommunalen
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen
Präambel
Sollte
eine nachstehend genannte Maßnahme nicht in den Zuständigkeitsbereich der
Stadtverwaltung Mainz fallen, wird die Stadt Mainz um eine Weitergabe der
Maßnahmenvorschläge an die entsprechenden zuständigen Stellen gebeten.
1. Handlungsfeld
Erziehung und Bildung
Allgemeine
Ziele
- Systematische
Angebote inklusiver Bildung und Erziehung in Krippe, Kindertagesstätten,
Kindergärten, Hort, Schule (alle Schulformen), Universität und
Erwachsenenbildung sollen in Mainz vorgehalten werden.
- Entwicklung
eines inklusiven Angebotes im strukturellen und inhaltlichen Bereich der oben
genannten Institutionen.
- Jeder
Mensch mit Behinderung kann in oben genannten Institutionen aufgenommen werden.
Einer Ablehnung oder Benachteiligung innerhalb des institutionellen Ablaufes
wird durch entsprechende Maßnahmen vorgebeugt.
Bereich
Kindertagesstätten
Kurzfristige
Maßnahmen
- Konkrete
Schritte zur Weiterentwicklung der städtischen Kitas bei der Umsetzung von mehr
Integration bzw. Inklusion von Kindern mit Behinderung (auch für
nichtstädtische Kitas) sollen entwickelt werden.
- Lernen
von anderen Städten/Kommunen: Gibt es „Best-Practice-Beispiele“ anderer
Kommunen, an denen man sich orientieren kann?
- Ein
„Runder Tisch“ mit allen beteiligten Akteuren, in dem weiteres Vorgehen
abgestimmt werden kann, soll veranstaltet werden.
Langfristige
Maßnahmen
- Es
sollen Fortbildungen für Mitarbeitende in den Regelinstitutionen angeboten
werden. Die Etablierung des Themas „Inklusion“ bereits in den Ausbildungen soll
gefordert werden.
- Die
Konzeptionen sollen vor dem Hintergrund „Inklusion“ geändert werden.
- Alle
Räumlichkeiten und Gebäude sollen barrierefreie gestaltet und ggf. umgebaut
werden.
- Es
sollen Kompetenzzentren durch Selbsthilfe und Fachkräfte gefördert und
aufgebaut werden.
Bereich
Schule
Barrierefreiheit
- Zuerst
soll Einigkeit darüber hergestellt werden, was in Mainz unter „Barrierefreiheit
in Schulen“ verstanden werden soll (z.B. stufenlose Erreichbarkeit der Räumlichkeiten,
Blindenleitlinien, taktile und visuelle Orientierungsmöglichkeiten,
Differenzierungsräume, Ausweichräume etc. (vgl. z.B.: www.sichere-schule.de ). Dabei sind der Behindertenbeirat und die
Behindertenbeauftragte der Stadt Mainz einzubeziehen. Dies könnte in Form eines
Runden Tisches mit allen Beteiligten geschehen. Entwicklung von Indikatoren für
eine barrierefreie Schule (DIN-Richtlinien; Raumbedarf etc.).
- Der
aktuelle Stand zur Barrierefreiheit in Mainzer Schulen auf Grundlage der oben
genannten Indikatoren soll erfasst werden.
- Ein
Masterplan zur Herstellung von Barrierefreiheit an Mainzer Schulen soll erstellt
werden.
- Knüpfung
von Zuschüssen an Herstellung von Barrierefreiheit und inklusive Beschulung.
Gleichbehandlung
- Kinder
in Schwerpunktschulen und anderen Regelschulen sollen die gleichen Rechte
und Unterstützungsleistungen bekommen wie Kinder in Förderschulen (im
Hinblick auf Material- auch für behinderungsspezifisches Material
- und auf Unterstützung und Personal).
- Gutachten
und
Berichte sollen
nicht der Feststellung der Defizite eines Schülers dienen, sondern möglichst
das Gesamtsystem Schule-Klasse-Lehrer-Schüler beurteilen und Vorschläge zum
Abbau von Teilhabehindernissen enthalten.
- Eltern
und Schüler/innen sollen in Regelschulen keine „Pioniere“ mehr sein, die sich
vieles erkämpfen müssen (z.B. besonderes Lehrmaterial für eine bestimmte Behinderungsform).
- Schullaufbahnberatung - Es soll eine zentrale Anlaufstelle für
die Eltern geben:
o
bei der Einschulung, die unabhängig über die
jeweiligen Schulformen beraten kann;
o
für Eltern mit Kindern, bei denen vom
Gesundheitsamt bei der Schuleingangsuntersuchung ein „besonderer Förderbedarf“
festgestellt wird;
o
zur Zusammenarbeit mit der Stelle, die das
Gutachten erstellt, wenn das Gesundheitsamt „sonderpädagogischen Förderbedarf“
festgestellt hat;
o
bei Anträgen zu bestimmten Förderarten und
Maßnahmen;
o
bei Übergängen:
§
Kita – Grundschule (evtl. Rückstellung der
Kinder und besondere Förderung in „Vorschulklasse“);
§
Grundschule – weiterführende Schulen;
§
Weiterführende Schulen – Berufsausbildung.
- Ein
Kompetenzteam, das die bestmögliche Förderung der Kinder und
Jugendlichen organisiert, koordiniert und aufeinander abstimmt, soll entwickelt
werden. Zum Team sollen auch erwachsene Menschen mit Behinderung gehören.
- Langfristig
sollen alle Kinder mit Behinderung, deren Eltern dies wünschen, eine
Grundschule in ihrem Stadtteil besuchen können (z.B. bis Ende der
Legislaturperiode 2016):
o
Steigerung der Inklusionsquote bis 2014 auf
50 %
o
Steigerung der Inklusionsquote bis 2020 auf
70 %
Die
weiterführenden Schulen sollen bis 2016 erproben, welche Strukturen für den
Aufbau inklusiver Strukturen im Sekundarbereich II vorhanden sein müssen.
Personal
an Schulen – Entwicklung neuer Konzepte
- Sonderpädagogische
Fachkräfte in Schwerpunktschulen reichen nicht aus, eine größere Stundenzahl
muss vorgesehen werden.
- Allein
über Integrationshilfen und sonderpädagogische Fachkräfte kann in den
Regelschulen keine Inklusion gelingen. Es muss sich innerhalb des
Schulpersonals (Klassenlehrer/innen, Fachlehrer/innen, weitere Hilfen wie
FSJler, Sozialarbeiter/innen) das Motto durchsetzen: „Alle Mitarbeiter/innen
sind für alle Kinder zuständig“. Dazu sollen die derzeitigen Strukturen und
Unterrichtsmethoden der Regelschulen kritisch geprüft und weiterentwickelt
werden. In diesem Sinne ist die Evaluation der Uni Landau über
Schwerpunktschulen ein wesentlicher Bestandteil.
- Schulinterne
Ressourcen sollen durch Fortbildungen und Schulungen ausgebaut werden.
- Entwicklung
einer Stellenbeschreibung und Festlegung der Zuständigkeiten für zusätzliches
Personal für behinderte Kinder und Jugendliche sowie Klärung der Schnittstellen
zum Kollegium für:
o
Integrationshelfer/innen nach §35a SGB VIII
und §53 SGB XII
o
Sonderpädagogisches Förderpersonal an den
Schwerpunktschulen
o
Ifö-Stunden nach §28 Grundschulgesetz
o
Externe Hilfen (z.B. Physio-,
Ergotherapeuten, Fachberatungsstellen etc.)
SGB = Sozialgesetzbuch IGS = Integrierte Gesamtschulen
Ifö = Individuelle Förderstunde FSJ = Freiwilliges Soziales Jahr, FSJler
= Jugendliche die ein FSJ ableisten
2. Handlungsfeld
Arbeit
Allgemeine
Ziele
- Menschen
mit Behinderungen haben die gleichen Zugangsmöglichkeiten zum allgemeinen
Arbeitsmarkt wie nichtbehinderte Menschen.
- Die
Arbeitsplatzvermittlungssysteme für Menschen mit Behinderungen und für Menschen
ohne Behinderungen stehen bisweilen unverbunden nebeneinander (z.B. Jobfüxe und
Integrationsfachdienste). Hier ist kurzfristig auf eine stärkere Vernetzung der
unterschiedlichen Systeme hinzuwirken. Langfristig sollen
Arbeitsvermittlungsangebote an Schulen sowohl für Jugendliche ohne als auch mit
Behinderungen gemeinsam zuständig sein. Hierfür muss das „Spezialwissen“ der
Arbeitsvermittlungsangebote für Menschen mit Behinderungen in das „Regelsystem“
systematisch eingebunden werden.
Übergang
Schule - Beruf
- Der
Übergang von Schule-Beruf soll unabhängig von der Schulform geplant und
vorbereitet werden. Dabei ist eine umfassende Information der Schülerinnen und
Schüler über die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten zu gewährleisten.
- Das
Projekt ÜSB (Übergang Schule und Beruf), die Integrationsfachdienste, die
Schulsozialarbeit und die verschiedenen Berufseinstiegsbegleitungen (z.B.
Jobfüxe, Integrationsfachdienst Schule – Beruf, Berufseinstiegsbegleiter)
sollen besser vernetzt sein und enger zusammenarbeiten.
- Die
bestehenden Parallelsysteme sollen langfristig zusammengeführt werden und die
Angebote für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich sein, unabhängig von
Behinderung und besuchter Schulform (Individualisierung des Angebots).
- Begleitete
Praktika und Mentorprogramme müssen für alle Schülerinnen und Schüler angeboten
werden.
Arbeitsplätze
für Menschen mit Behinderung vor Ort
- Es
müssen dezentrale sozialraumorientierte Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit
Behinderungen vorgehalten werden.
o
Dies erfordert auch eine Lösung der
Beförderungsproblematik (Fahrtkosten): Die Fahrten zur WfbM werden bei Bedarf
durch Fahrdienste sichergestellt. Wenn ein/e Mitarbeiter/in der WfbM Fertigung
und Service einen Praktikumsplatz oder eine Arbeitsstelle auf dem ersten
Arbeitsmarkt erhält, stellt sich das Problem, dass mögliche Hilfen bei der
Beförderung nicht mehr finanziert werden können.
o
Integrationshilfen/-maßnahmen müssen schnell
und unbürokratisch geleistet werden: Auf dem ersten Arbeitsmarkt tätige
Menschen können auch weiterhin einen höheren Betreuungsbedarf wie auch
Ansprüche und Bedarfe an beispielsweise arbeitsbegleitende Maßnahmenhaben. Die
Kostenübernahme dieser Leistungen muss mit den zuständigen Leistungsträgern
geklärt werden.
- Es
müssen flexiblere Beschäftigungszeiten ermöglicht werden:
o
in Form von angepassten
Umschulungsmaßnahmen, z.B. in Teilzeit;
o
mehr Teilzeitangebote (auch in WfbM, siehe
unten);
o
das Ziel dient dem Erhalt des
Arbeitsplatzes.
- Im
Falle der Entstehung einer Behinderung im Arbeitsleben sollen Reha-Maßnahmen
vorrangig im dualen System durchgeführt werden, mit dem Ziel, dass der
bisherige alte Arbeitgeber den behinderten Menschen weiterbeschäftigt.
- Die
Ausbildung in Berufsförderwerken soll ebenso im dualen System durchgeführt
werden.
- Das
Budget für Arbeit soll in städtischen Betrieben vorbildlich ausgebaut werden.
- Integrationsbetriebe
sollen bei der Stadt Mainz und bei den stadtnahen Betrieben und Gesellschaften
ausgebaut werden. Der Anteil der Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen
soll im „Konzern Stadt“ über einen Anteil von 5%gesteigert werden.
- Das
Angebot für unterstützte Beschäftigung muss ausgebaut werden.
Werkstätten
für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
- Die
Durchlässigkeit der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zum allgemeinen
Arbeitsmarkt muss erhalten und ausgebaut werden.
- Diese
Durchlässigkeit muss nach beiden Seiten wirken und erfordert eine gute
Kooperation der handelnden Akteure (z.B. Infrastruktur für allgemeine
Arbeitserprobungsmaßnahmen nutzen etc.).
Beispiel: Durch Arbeitserprobungsmaßnahmen
sollten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keinerlei Nachteile entstehen
(z.B. hinsichtlich der Anrechnung auf die Rente, Wohnen, etc.).
- Problematisch
ist oft, dass zusätzliche Hilfen bei einem Praktikum auf dem ersten
Arbeitsmarkt über die normale Reha-Förderung hinaus notwendig werden (z.B.
Fahrtkosten, Integrationshilfen, Pflegekräfte). Die Stadt Mainz soll mit allen
Beteiligten ein Modellprojekt entwickeln, in dem andere Finanzierungsformen
erprobt und geprüft werden können.
- Die
heute schon in Werkstätten mögliche (wenn betrieblich vereinbar) flexible
Arbeitszeitgestaltung erfährt dann Grenzen, wenn z.B. die Mobilität der
Mitarbeiter/innen eingeschränkt ist und ein selbstständiger Arbeitsweg nicht
möglich ist. Bei der Unterstützung der Beförderung sind die WfbM hier oftmals
an machbare Grenzen angelangt, da diese Leistungen von den Leistungsträgern
nicht separat vergütet werden (Pauschalvergütung).
Bewusstseinsbildung
- Öffentliche
und andere Arbeitgeber sowie die Kammern und Verbände (z.B. IHK, DEHOGA, etc.)
ermöglichen oder öffnen sich für die Beschäftigung von Menschen mit
Behinderungen.
- Dazu
muss ein öffentliches Bewusstsein für die Selbstverständlichkeit geschaffen
werden, dass Menschen mit Behinderungen in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes
arbeiten (vgl. z.B. die Dokumentation „Jetzt komme ich“, ZsL Mainz); Filme und
Reportagen über die gpe-Integrationsprojekte; Förderinstrument „Persönliches
Budget für Arbeit“, Außenarbeitsplätze der WfbM, etc.).
- Menschen
mit Behinderungen sollen im Bewusstsein gestärkt werden, dass sie eine
berufliche Wahlfreiheit haben (Ressourcenorientierung statt Defizitorientierung
im Arbeitsvermittlungsprozess).
Rechtliche
Grundlagen und Maßnahmen zur Regelung rechtlicher Abläufe
- Die
Stadt Mainz soll sich dafür einsetzen, dass Menschen mit fortschreitenden
(degenerativen) Erkrankungen rechtzeitig den Schwerbehindertenschutz erhalten
können. Problematisch ist hier, dass die Beantragung eines
Schwerbehindertenausweises oftmals langwierig ist und der entsprechende Schutz
des Mitarbeitenden nicht gewährleistet ist.
- Die
Vergabe von öffentlichen Aufträgen soll insbesondere an soziale Betriebe
erfolgen:
o
Bei Ausschreibungen müssen soziale Aspekte
berücksichtigt werden (Stichwort „Soziales Geld für soziale Betriebe“).
o
Die Vergaberechtsreform 2009 macht eine
Neuregelung zu den Ausführungsbedingungen, die eine Bevorzugung von Betrieben
mit z.B. einem bestimmten Anteil an Beschäftigten mit Behinderung ermöglicht:
„Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer
gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oderinnovative
Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem
Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.“(§ 97
Absatz 4 Satz 2 GWB). Weitere Informationen unter http://www.bmas.de/portal/38060/a393__vergaberecht.html
- Die
Stadt Mainz soll prüfen, ob sie eine Zielvereinbarung mit den Kammern,
ausgewählten Arbeitgebern und mit den stadtnahen Betrieben und Gesellschaften
zur Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen abschließen
kann.
- Die
Angebote zur Arbeitsvermittlung müssen kontinuierlich und verlässlich auf
bisherigen Erfahrungen aufbauend durchgeführt werden. Hier sollte die Stadt mit
den Leistungsträgern (wie Arbeitsagentur für Arbeit, Jobcenter, Kammern und
Landesministerien) eine Vereinbarung treffen.
WfbM = Werkstatt für behinderte Menschen IHK = Industrie- und Handelskammer
DEHOGA = Deutscher Hotel und Gaststättenverband GWB = Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkung
ZsL = Zentrum für selbstbestimmtes Leben
behinderter Menschen Reha
= Rehabilitation
gpe = Gesellschaft für psychosoziale
Einrichtungen
3. Handlungsfeld
Wohnen
Allgemeine
Ziele
- Schaffung
von neuen barrierefreien Wohnungen in allen Größen in Neubauten und bei
Sanierungen unter Beachtung der DIN 18040-2:
o
für alle Lebensphasen (Familien mit Kindern,
Paare, Singles, Studenten)
o
für alle Arten von Behinderungen
o
für alle Einkommensgruppen, insbesondere
auch im niedrigen Preissegment
o
für gemeinschaftliche Wohnformen
o
für alle Formen des unterstützten Wohnens
(auch für Wohngemeinschaften)
Insbesondere
in zentralen Stadtteilen mit guter Infrastruktur soll barrierefreier Wohnraum
verstärkt entstehen (kurze Wege: Einkaufen, Stadtbushaltestelle,
Ortsverwaltung, Bank, etc.).
- Der
öffentliche Raum soll ebenfalls barrierefrei gestaltet werden, damit das
selbstständige Wohnen im Quartier für alle ermöglicht wird(Beachtung der DIN
18040-1 und E-DIN 18040-3).
- Das
persönliche Budget muss als ein Element des selbstbestimmten Lebens und Wohnens
erhalten und ausgebaut werden. Es muss weiterhin nach individuellem Bedarf
ermittelt werden.
-
Inklusive Sozialräume sollen geschaffen und
Nachbarschaften sensibilisiert werden.
Kurzfristige
Maßnahmen
- Die
Wohnbau Mainz soll ein verbindliches Konzept entwickeln, nachdem frei werdende
barrierefreie Wohnungen gezielt weiter vermietet werden können.
- Das
städtische Wohnraumversorgungskonzept soll die barrierefreien Sozialwohnungen mit
berücksichtigen und extra ausweisen. Ebenso soll dieser Aspekt bei den
Fehlbelegungsmeldungen vermerkt werden.
- Fortbildungen
zum Thema barrierefreies Bauen und Wohnen sollen für alle Personen angeboten
werden, die an der Schaffung von Wohnraum in Mainz beteiligt sind
(Wohnungsbaugesellschaften, städtische Ämter, etc.).
- Die
Wohnbau Mainz soll interne Klassifizierungen der Wohnungen, beispielsweise Grad
der Barrierefreiheit entwickeln, um zielgenauer vermitteln zu können.
- Die
Stadt Mainz sollte eine Statistik führen, die über die Unterbringung von
Menschen aus Mainz in anderen Kommunen und Bundesländern Auskunft gibt.
- Es
soll eine Statistik darüber erstellt werden, wie viele Menschen unter 60 Jahren
in Heimen der Altenpflege untergebracht sind. Hier sollte geprüft werden, ob
eine zusätzliche Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft notwendig
wird.
- Bei
größeren Sanierungen sollen alle Wohnungen der Wohnbau Mainz barrierefrei
umgebaut werden.
- Die
Wohnraumhilfen sollen alleinstehende psychisch kranke Menschen in ihren
Vermittlungsauftrag einschließen.
Langfristige
Maßnahmen
- Barrierefreier,
bezahlbarer Wohnraum ist in Mainz noch ein Mangel, der dringend behoben werden
muss.
- Bauvorhaben
von privaten und kirchlichen Trägern sollen überprüft werden. Wird die
Landesbauordnung nicht eingehalten, muss ein Gespräch zwischen Bauträger,
Dezernentin und der Behindertenbeauftragten bzw. deren fachkundiger Vertretung
erfolgen.
- Barrierefreie,
rollstuhlgerechte Wohnungen(DIN 18040-2) von den Gesellschaften mit städtischer
Beteiligung dürfen nur an Menschen mit Behinderungen vergeben werden. Bei
Leerstand von mehr als drei Monaten kann anders verfahren werden.
- Erdgeschoss
Wohnungen sollen einbruchssicher ausgestattet werden.
- Die
Stadt Mainz akzeptiert beim Bezug eines hochwertig energetisch sanierten Hauses
(Passivhausstandard) höhere Quadratmeter Mietpreise auch für
Grundsicherungsempfänger.
- Bei
Mietpreiserhöhungen, die über die Regelsätze für Grundsicherungsempfänger gehen
soll eine längere Übergangsfrist gelten, bis eine angemessene barrierefreie
Wohnung gefunden wird.
- Meldungen
über barrierefreie Wohnungen sollen an zentraler Stelle auf der Homepage der
Stadt Mainz gebündelt werden.
- Ein
Umsetzungskonzept zum Stadtratsantrag „Barrierefreiheit (1525/2011)“ soll
dringend erarbeitet werden.
- Bei
kleineren Bauvorhaben soll auch für barrierefreies Bauen geworben werden
(Aushändigung von entsprechenden Info-Broschüren).
- Bei
Wohnortwechsel (auch bei Studenten) muss eine lückenlose Kostenübernahme der
Wohnungskosten und notwendiger Assistenz gewährleistet werden. Im Zweifelsfall
müssen die Kostenträger sich untereinander über die Zuständigkeit einigen.
Bestehende gesetzliche Regelungen konnten nicht immer die Probleme lösen.
- Die
Beratung über Assistenz soll niedrigschwellig und neutral organisiert werden.
Die Pflegestützpunkte sind ein gutes Modell.
- Intensivierung
der Öffentlichkeitsarbeit von Seiten der Stadt Mainz für den Bereich
Wohnraumförderung zum Thema„Barrierefreier Wohnraum“. Angesprochen werden
sollen:
o
Die Wohnungswirtschaft
o
Der Verein Haus und Grund
o
Die Architektenkammer
o
Maklerbüros und deren Berufsverband
o
Die IHK
IHK = Industrie- und Handelskammer DIN = Deutsche Institut für Normung
4. Handlungsfeld
Kultur, Freizeit und Sport
Allgemeine
Ziele
Jeder Mensch hat gemäß Artikel 30 der
UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht darauf, „gleichberechtigt mit anderen
am kulturellen Leben teilzunehmen“.
In
diesem Sinne sollen alle kulturellen Einrichtungen in der Stadt Mainz nach DIN
18040 auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Ebenso sollen alle kulturellen
Veranstaltungen, die in der Stadt Mainz stattfinden, besonders die, die von der
Stadt veranstaltet, unabdingbar die, die von der Stadt finanziell unterstützt
werden, in Räumlichkeiten stattfinden, die nach DIN 18040 auffindbar,
zugänglich und nutzbar sind.
Zu den Maßnahmen, die dafür ergriffen werden
müssen, gehören:
- die
kulturellen Angebote in „zugänglichen Formaten“ vorzulegen;
- die
Zugänglichkeit der Orte, an denen kulturelle Veranstaltungen stattfinden, zu
gewährleisten;
- die
Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, ihr eigenes
künstlerisches Potential zu entfalten und die Ergebnisse öffentlich zu
präsentieren, wenn sie dies wünschen;
- den
Schutz des geistigen Eigentums zu sichern; und
- die
Anerkennung und Unterstützung der spezifischen kulturellen und sprachlichen
Identität, einschließlich der Gebärdensprache und der Gehörlosenkultur zu
gewährleisten.
Kurzfristige
Maßnahmen
- Das
Staatstheater Mainz soll so bald wie möglich eine weitere Möglichkeit erhalten,
unterschiedliche Geschosse zu erreichen; zur Überbrückung wäre eine
Rollstuhlplattform denkbar.
- Das
Staatstheater Mainz soll regelmäßig barrierefreie Aufführungen anbieten (mit
live eingesprochenen Audiodeskriptionen, Gebärdensprache, mehr
Rollstuhlplätzen, s. o.).
- Die
Eingangsbereich zur Gastronomie des Naturhistorischen Museums soll barrierefrei
gestaltet werden.
- Zuschüsse
an kulturelle Einrichtungen sollen an die Umsetzung von Barrierefreiheit
gekoppelt werden (z.B. Unterhaus). Zielvereinbarungen sollen zur barrierefreien
Umgestaltung im Bestand eingesetzt werden.
-
Die Stadtbibliothek Mainz und andere
öffentliche und schulische Bibliotheken sollen Bücher als pdf-Datei zur
Verfügung stellen.
Langfristige
Maßnahmen
- Im
Großen Haus des Staatstheaters Mainz soll ein zweiter Aufzug zu allen Ebenen
des Hauses (z.B. durch einen Außenaufzug) und eine Rollstuhltoilette im Parkett
verwirklicht werden.
- Das
Naturhistorische Museum Mainz soll bei seinen umfassenden Umbaumaßnahmen
Barrierefreiheit herstellen, insbesondere durch die barrierefreie Erschließung
der museumspädagogischen Abteilung.
- Das
Landesmuseum Mainz soll seinen einmal eingeschlagenen Weg der Barrierefreiheit
aktiv fortsetzen.
- Viele
Kinos sind in Mainz nicht barrierefrei zugänglich und/oder, wie das Capitol,
nicht barrierefrei ausgestattet (Behinderten-WC). Es soll verstärkt nach
Möglichkeiten der Nachrüstung gesucht werden. Die Kinobetreiber sollen
aufgesucht und in Bezug auf die barrierefreie Erschließung und Nachrüstung
beraten werden. Zum Beispiel erscheint es möglich, beim Residenz & Prinzess
einen Aufzug einzubauen.
- Auf
die barrierefreie Erschließung des Palais Schönborn (Institut Français und
Cinemayence) und des Festsaals im Erthaler Hof (GDKE) soll hingewirkt werden.
Dabei soll zunächst geprüft werden, ob die fehlende Barrierefreiheit des
Instituts Français mit der französischen Gleichstellungsgesetzgebung im
Einklang steht (Klärung mit dem Land). Bei ausbleibendem Erfolg soll die Stadt
einen neuen, barrierefrei zugänglichen Standort für das Cinémayence zur
Verfügung stellen.
- Der
AK Kultur steht im Gespräch mit verschiedenen kulturellen Einrichtungen, um die
Bereitschaft zu erhöhen, Barrierefreiheit umzusetzen; er ist dabei jederzeit zu
beratenden Gesprächen bereit.
Maßnahmenvorschläge
für öffentliche Veranstaltungen
- Für
genehmigungspflichtige Veranstaltungen im öffentlichen Raum (bspw.
Wissenschaftsmarkt, Johannisfest, große Sommerkonzerte, u. a.) muss ein Konzept
zur Barrierefreiheit vorgelegt werden.
- Es
soll Veranstaltungen geben, bei denen behinderte und nicht behinderte Künstler
gemeinsam performen.
- Repräsentative
Veranstaltungen sollen grundsätzlich nur an barrierefreien Orten stattfinden.
-
Schulische Kulturprogramme sowie
Kulturprogramme der Fachhochschule Mainz, der Stiftung Lesen, der Villa Musica,
des Institut Français und des Unterhauses finden in Räumlichkeiten statt, die
nach DIN 18040 auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
- Bei
öffentlichen Veranstaltungen soll darauf geachtet werden, dass der Haupteingang
barrierefrei zugänglich ist.
Hintergrund: Oft wird der barrierefreie
Eingang nicht als Haupteingang genutzt, wodurch beispielsweise Menschen mit
Behinderung lange nach dem barrierefreien Eingang fragen müssen und teilweise
Schlüssel von den Türen nicht auffindbar sind.
- Mobile
Ausstellungen und Festivals sollen grundsätzlich barrierefrei zugänglich sein
(z.B. Anrampungen der Haupteingänge zu den Zelten des Open Ohrs).
-
Alle Veröffentlichungen und
Veranstaltungshinweise sollen mit den entsprechenden Piktogrammen
gekennzeichnet werden (Barrierefreiheit, rollstuhlgerechte Toilette,
Hörschleife etc.) und auch als Druckversion für blinde und sehbehinderte
Menschen auf der Homepage der Stadt Mainz veröffentlicht werden.
- Barrierefreie
Zugänge und Einrichtungen dürfen nicht durch sperrige Gegenstände, bspw.
Bühnenbilder o. ä. verstellt werden. Dies könnte eine Auflage für die
ordnungsrechtliche Prüfung von Veranstaltungen werden.
- Bei
öffentlichen Veranstaltungen sollen Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt
werden: Bei Großveranstaltungen soll dies die Regel sein, bei kleineren
Veranstaltungen eine Option auf Wunsch mit Vorabfrage.
- Bei
Veranstaltungen sollen dem Bedarf angemessene Behinderten-Parkplätze zur
Verfügung gestellt werden. Für eventuell gesperrte Behinderten-Parkplätze
sollen in der Nähe Alternativen eingerichtet werden.
- Ticketverkaufsstellen
sollen barrierefrei zugänglich sein; die Ticketverkäufer müssen über den Grad
und die Art der Barrierefreiheit der Veranstaltungen informiert sein.
- Auch
bei Großveranstaltungen dürfen Behindertenparkplätze grundsätzlich nicht als
Abstellflächen (z.B. für mobile Toilettenanlagen) missbraucht werden.
-
Alle Publikationen zu kulturellen
Veranstaltungen (auch das Internet) sollen barrierefrei gestaltet werden und
detaillierte Informationen über Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit
der Veranstaltungen bieten.
-
Menschen mit Behinderungen sollen in jeder
Publikation Kontaktdaten zu kompetenten Ansprechpartnern der kulturellen
Einrichtung / Veranstaltung finden.
GDKE = Generaldirektion Kulturelles Erbe
5. Handlungsfeld
Gesundheit und Pflege
Allgemeine
Ziele
- Alle
Angebote, die die Kommune anbietet, sollen für alle Bürgerinnen und Bürger
nutzbar sein.
- Die
Hilfen der Eingliederung SGB XII sollen einkommens- und vermögensunabhängig
sein.
-
Für Pflegebedürftige soll ausreichende
Assistenz bewilligt werden.
- Subventionierte
Angebote für Assistenz sollen entwickelt werden (siehe cbf München für 5,-€/
Stunde Assistenz, etc.).
- Das
System der Gesundheitsversorgung muss an die zeitliche Notwendigkeit,
insbesondere auch von Menschen mit Lerneinschränkungen oder Demenz angepasst
werden (Nachtwachen etc.).
- Der
individuelle Hilfebedarf muss auch im Krankenhaus, Reha-Zentren, berücksichtigt
und vom jeweiligen Kostenträger übernommen werden.
- Die
Hilfsmittelversorgung muss bedarfsgerecht sein.
- Bei
der Versorgung und Behandlung von Menschen, die eine spezielle Ansprache
benötigen, muss diese gewährleistet werden.
- Alle
Veröffentlichungen und Veranstaltungshinweise müssen mit den entsprechenden
Piktogrammen gekennzeichnet werden (Barrierefreiheit, rollstuhlgerechte Toilette,
Hörschleife etc.) und sollen auch als Druckversion für blinde und sehbehinderte
Menschen auf der Homepage der Stadt Mainz veröffentlicht werden.
- Gesundheitsförderungsmaßnahmen
der Stadt und stadtnaher Institutionen müssen weiterhin gefördert und angeboten
werden und müssen für alle Menschen barrierefrei nutzbar sein.
- Die
notwendige Pflegereform muss weiterhin forciert werden. Auflösung des
3-Stufenmodells in 5-6 Stufen, Pflegegeldleistung in Höhe der Sachleistung.
- Die
Behandlungspflege in Heimen der Eingliederungshilfe muss klar geregelt werden.
- Medizinische
Kompetenzzentren für den Bereich der erwachsenen Behinderten sollen entwickelt
werden.
- Die
Enttabuisierung der Demenz muss durch geeignete Maßnahmen wie
Öffentlichkeitsarbeit weiter vorangetrieben werden.
Kurzfristige
Maßnahmen
-
Bei Begutachtungsterminen müssen die
Begleitkosten übernommen werden (z.B. Assistenz, Dolmetscher).
-
Hilfebedarf-Entscheidungen sollen
nachvollziehbar und transparent gestaltet werden. Eine unabhängige Person,
beispielsweise ein Betroffener aus dem Behindertenbeirat, soll fest verankert
einen Sitz im Entscheidungsgremium bzw. im Verfahren haben.
-
Die Behindertenhilfe soll zügig mit der
Gemeinwesenarbeit in den Stadtteilen vernetzt werden, um benachteiligten Menschen
den Zugang zum Hilfesystem besser zu ermöglichen.
-
Angebote zur pflegerischen Nachtversorgung
sollen, insbesondere auch für Menschen mit Demenz und
Schwerstmehrfachbehinderung, gefördert werden.
-
Ambulanten Wohnangeboten z.B. kleinen
Wohngemeinschaften auch für den Personenkreis der schwerstmehrfachbehinderten
Menschen mit einem hohen pflegerischen Bedarf, sollen gefördert werden.
-
Landesmodelle, wie beispielsweise das
Betreute Wohnen, die sich durch einfache Verwaltung und Sicherheit für Klienten
und Anbieter auszeichnen, sollen weiter entwickelt werden.
-
Die Stadt Mainz soll regelmäßig die
Ergebnissen des Runden Tisches abfragen, der auf Landesebene beim
Bürgerbeauftragten zur besseren Hilfsmittelversorgung eingesetzt wurde. Die
Empfehlungen dieser Gruppe sollen umgesetzt werden.
Langfristige
Maßnahmen
-
Das Leistungsrecht mit seinen
unterschiedlichen Systemen und Zuständigkeiten muss vereinheitlicht werden. Ein
Topf und Ansprechpartner, damit nicht einer die Kosten an den anderen schiebt
und es letztendlich zu keiner Leistung kommt (z.B.: Rollstuhl mit
Elektro-Antrieb für Beruf und privat sind unterschiedliche Kostenträger) und
eine zeitnahe und bedarfsgerechte Versorgung stattfindet.
-
Die Ausbildung des medizinischen Personals
soll auch auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen
(einfache Sprache, Erklärungen, etc.)ausgerichtet werden.
-
Die Beipackzettel der Medikamente sollen in
einfache Sprache übersetzt werden.
Bereich
Psychiatrie
(Erarbeitet
vom Gemeindepsychiatrischen Verbund, GPV)
Ziele |
Maßnahmen |
|
Zugang
zu Gesundheitsangeboten |
||
Innovative
Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeiten werden vorgehalten |
· Soteria-Konzept,
Weglaufhäuser, Klink ohne Betten, Hometreatment – kreative Konzepte
verfolgen, Modellvorhaben nach § 64b PsychEntG fördern |
Mittelfristig
|
Vorhandene
Behandlungsmöglichkeiten, wie ambulante Psychotherapie oder niedergelassene
psychiatrische Behandlung, sind besser zugänglich und angemessen zur
Verfügung gestellt |
· Wartezeiten
verkürzen, einfache Zugangsverfahren entwickeln, Kassenübergreifende
Umsetzung der bestehenden Gesetzesgrundlage, zur Regelung der Kostenübernahme
durch das Erstattungsverfahren für Therapeuten ohne Kassensitz (§13 Abs. 3
SGB V), Überprüfung der Auslastung von Therapeuten mit Zulassung (werden die
Sitze entsprechend genutzt, etc.) |
Kurzfristig |
Psychiatriesensible
Pflege ist gewährleistet |
· Ärzte,
Therapeuten, Pflegepersonal etc. auf somatischen Stationen in Kliniken und
Einrichtungen der Altenhilfe werden für das Thema „Psychische Erkrankung“
sensibilisiert (z.B. durch Schulung) |
Mittelfristig |
Medikamente
werden bei Krisen einfacher und auch dann bereitgestellt wenn Haus nicht
verlassen werden kann |
· Verordnung
der Medikamente vereinfachen z.B. Verordnung auch durch Klinik oder Lieferung
der Medikamente nach Hause sicherstellen, eine bessere Vernetzung zwischen
Hausärzten, Apotheken und Pflegediensten anstreben |
Mittelfristig |
Eine
der Art der Erkrankung angepasste klinische Versorgung, z.B. psychosomatische
Beschwerden in Notfällen (werden derzeit in psychiatrischer Klinik
aufgenommen) ist gewährleistet |
· Bereitstellung
entsprechender Klinikbetten, Schulung von Personal auf somatischen Stationen,
Erarbeiten von Kriterien unter Einbeziehung Psychiatrieerfahrener die eine
Verlegung in die Psychiatrie bei somatischer Grunderkrankung rechtfertigen |
Langfristig |
Psychiatrische
Vorerkrankung ist bei anderer medizinischer Behandlungsnotwendigkeit zwar
berücksichtigt, aber führt nicht zu einer Stigmatisierung (z.B. automatische
Verlegung in psychiatrische Station bei einer vorliegenden Krebserkrankung) |
· Nutzung
der Möglichkeit zusätzlicher Betreuungskräfte bei patientenbezogenen
Mehrbedarfen bei Klinikaufenthalten über SGB V und SGB XII · Schulung
von Personal auf somatischen Stationen, Erarbeiten von Kriterien unter
Einbeziehung Psychiatrieerfahrener die eine Verlegung in die Psychiatrie bei
somatischer Grunderkrankung rechtfertigen |
Mittelfristig
|
Unterstützungsangebote
in Krisen |
||
Die
Unterstützung in psychiatrischen Krisen ist sichergestellt |
· Direkte
Aufnahmen bei akuten Krisen in Versorgungsklinik · Ambulante
Behandlung durch den Facharzt jederzeit ermöglichen · Krisenbett
zur Verfügung stellen · Installation
eines Krisentelefons außerhalb von Öffnungszeiten und am Wochenende · Einsatz
ambulanter Krisenteams (Beispiel Klinik Bamberger Hof - Frankfurt/M.) |
Kurzfristig
Mittelfristig
Mittelfristig Langfristig
Langfristig |
Informationen
über Hilfen sind in einfacher Sprache gebündelt und aus einer Hand zugänglich
|
· Einrichtung
einer zentralen, neutrale, Clearingstelle rundum das Thema „Leben mit
psychischer Krankheit“ · Schulung
entsprechender Berufsgruppen, insbesondere hinsichtlich der adäquaten
Weitervermittlung bei konkreten Anfragen · Servicestelle
für Reha nach § 23 SGB IX besser nutzen, ausstatten, kommunal steuern und
fordern, dass ihr gesetzlicher Auftrag erfüllt wird |
Kurzfristig |
Eine
allgemeine Aufklärung über psychische Erkrankung wird sichergestellt |
· Sicherstellung
der ausreichenden Ausstattung der Koordinierungsstelle für gemeindenahe
Psychiatrie · Fortführung
des Psychiatriekompass |
Kurz-,
mittel- und langfristig |
Peer-to-Peer-Beratung
ist ausgebaut und sonstigen Beratungsstellen ebenbürtig |
· Förderung
der Selbsthilfeaktivität |
Mittelfristig
|
Regelhafte
Präventionsangebote werden durchgeführt |
· Prävention
wird stärker gefördert und flächendeckend ausgebaut |
Mittelfristig
|
Vermeidung
von Ausgrenzung |
||
Integration
psychisch erkrankter Menschen in den Sozialraum |
· Sozialraumorientierte
Gesamtkonzeption gemeindenaher psychiatrischer Hilfen wird erarbeitet |
Mittelfristig
|
Die
Gesamtbevölkerung ist informiert und aufgeklärt, Vorurteile gegenüber
psychischen Erkrankungen sind ausgeräumt
|
· Anti-Stigma-Arbeit
und Öffentlichkeitsarbeit wird durchgeführt · Präventionsangebote
bei Schulen, Berufsschulen, Arbeitgebern, Volkshochschule, etc. sind
integraler Bestandteil der gemeindenahen psychiatrischen Landschaft |
Langfristig
Mittelfristig
|
Soziale
und finanzielle Schlechterstellung aufheben |
· Schaffung
geeigneter Gesetzesgrundlagen · Anwendung
bestehender Gesetze |
Langfristig Kurzfristig
|
Aktivierung
von Ressourcen |
||
Psychisch
erkrankte Menschen werden befähigt, ein lebenswertes Leben mit der Erkrankung
zu führen und ihre Stärken werden aktiviert |
· Stärkung
von Empowerment · Vermehrte
Durchführung psychoedukativer Maßnahmen |
Kurzfristig |
Nutzerwissen
ist stärker in Hilfssystem eingebettet |
· Ex-In-Ausbildung
fördern · Fachleute
lassen sich von „Experten in eigener Sache“ beraten · Selbstverpflichtung
der Leistungsanbieter, Nutzer gezielt einzubinden |
Kurzfristig |
Kenntnis
und Durchsetzungsmöglichkeit eigener Rechte in allen Rechts- und
Sozialleistungsbereichen |
· Spezialisierte
Rechtsberatung · Motivation
von Anwälten zu ehrenamtlichem Engagement |
Mittelfristig |
Armutsvermeidung |
||
Krankheit
ist kein Armutsgrund |
· Erhöhung
der Grundsicherung · Gleichstellung
mit Hartz IV-Rahmenbedingungen, um im Bereich der Eingliederungshilfe
zumindest im kleinen Rahmen Altersvorsorge aufbauen zu können
(Vermögensfreibetrag am Lebensalter orientieren) |
Mittelfristig Langfristig |
Verlust
des Arbeitsplatzes durch psychische Krankheit wird verhindert |
· Bessere
finanzielle und personelle Ausstattung der Integrationsfachdienste
Vermittlung und Begleitung · Aufklärung
von Arbeitgebern zum Thema Gesundheit und dauerhaft leistungsgeminderte
Mitarbeiter |
Mittelfristig
Mittelfristig |
Integrationsfachdienste
sind auch für psychisch erkrankte Menschen zuständig |
· Integrationsfachdienste
weiter für chronisch psychisch erkrankte Menschen geöffnet lassen, ohne dass
diese einen Schwerbehindertenstatus anstreben zu müssen |
Kurz-,
mittel- und langfristig |
Die
Fähigkeit, einer eigenständigen Lebensführung
(z.B. Geld selbst verwalten), psychisch erkrankter Menschen ist gestärkt
|
· Bessere
Wissensvermittlung zu den Themen Vorsorgenmöglichkeiten, Prävention,
Geldverwaltung und Haushalten etc., damit Eigenverantwortung gestärkt wird
(allgemein und im Einzelfall) · Im
Gemeinwesen ist der Internetzugang kostenfrei möglich |
Mittelfristig
Mittelfristig |
Abbau von Barrieren |
||
Bürokratie verständlicher machen |
· Die
„verständliche“ Behörde in Bezug auf Stadt, Krankenkasse, JobCenter,
Rentenversicherung etc., umsetzen: Formulare verständlich und nachvollziehbar
gestalten, nicht zu viele persönliche Informationen und Unterschriften
verlangen |
Mittel-
und langfristig |
Ausgleich
von Machtgefällen zwischen Behörden und psychisch erkrankten Bürgern |
· Schulung
und Coaching von Mitarbeitern, die in Behörden und Ämtern mit psychisch
erkrankten Menschen in Kontakt kommen können, Ärzte und Pflegekräfte in
Ausbildung schulen, damit auch hier eine freundliche und zugewandte
Atmosphäre entsteht |
Mittelfristig |
Soziale
Kontakte werden befördert und sind barrierefrei möglich |
· Aufrecherhaltung
der Trägervielfalt · Sozialräumliche
Ausrichtung der Angebote |
Langfristig Mittelfristig |
Mit
psychisch erkrankten Menschen wird ein respektvoller Umgang gepflegt |
· Anti-Stigma-Arbeit |
Mittelfristig |
Rücksicht
auf besondere Lebenslagen |
||
Psychische
Erkrankung wird als gravierende Einschränkung anerkannt und mindestens mit
somatischen Erkrankungen gleichgesetzt |
· Anti-Stigma-Arbeit |
Mittelfristig
|
Bei
Behörden und Ämtern wird keine Rechtfertigung verlangt, nur weil Krankheit
nicht sichtbar ist |
· Mehr
Know-kow bei öffentlichen Stellen über Krankheit und Behinderung |
Mittelfristig |
Nicht
die Kostenersparnis bei Medikamentenverordnung und -ausgabe in Vordergrund
stellen, sondern Erfahrungen in Bezug auf Verträglichkeit beachten |
· Arzt-Patienten-Dialog
fördern, Verordnung von Originalpräparaten |
Mittelfristig
|
Gesundheitsfördernder
Wohnraum |
||
Es
werden saubere, gesundheitsunbedenkliche und angemessene Wohnmöglichkeiten
zur Verfügung gestellt und gesichert |
· Trotz
Erkrankung menschenwürdigen Wohnraum anbieten, Wohnraum sollte z.B. nicht in
sozialen Brennpunkten liegen · Unterstützung
bei krankheitsbedingter Wohnraumsuche und -wechsel auch für psychisch kranke
Menschen · Erkrankten
Menschen werden beim Sauberhalten der Wohnungen unterstützt |
Mittelfristig
Mittelfristig
Kurzfristig |
Es
steht ausreichender sozial geförderter Wohnraum zur Verfügung |
· Investition
in sozialen Wohnungsbau |
Mittelfristig |
cbf = Club Behinderter und Ihrer Freunde Reha = Rehabilitation SGB = Sozialgesetzbuch
PsychEntG = Gesetz zur Einführung eines
pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische
Einrichtungen
6. Handlungsfeld
Schutz der Persönlichkeitsrechte
Allgemeine
Ziele
-
Recht auf Einzelzimmer in Einrichtungen
einführen.
-
Zugang zu Nahrung auch außerhalb von
Essenszeiten in Einrichtungen (persönliche Lösungen suchen).
-
Körperliche Unversehrtheit garantieren.
-
Geregelte Kommunikationswege für Angehörige
in die Einrichtung und aus der Einrichtung erstellen.
-
Familiengerichte und Betreuungsbehörden
sollen bei der Bestellung von Betreuern auf deren Eignung achten
(Auswahlverfahren).
-
Emanzipatorische Prozesse sollen auf allen
Ebenen gestärkt werden.
-
Recht auf Elternassistenz einführen.
Maßnahmen
-
Hausordnungen sollen kritisch auf
Persönlichkeitsrechte überprüft werden (Einrichtungen, Wohngemeinschaften,
etc.).
-
Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, um die
Akzeptanz der Selbstbestimmungs- und Persönlichkeitsrechte zu erhöhen, auch im
Hinblick auf andere Kulturen.
-
Beratung und Schulung der entsprechenden
Mitarbeiter der Behörden (Amt für Jugend und Familie, Betreuungsbehörde,
Gerichte etc.).
-
Unterstützungsangebote für Eltern/Angehörige
(Sensibilisierung) zum Thema Selbstbestimmungsrechte; Würdigung der
Lebensleistung der Eltern sollen angeboten werden.
-
Befähigung zur Elternschaft durch soll durch
Unterstützungsangebote gefördert und Schulung von „Elternschaft Begleitern“
sollen angeboten werden.
-
Alt gewordene Eltern von behinderten
Menschen sollen im Ablösungsprozess begleitet und gestärkt werden, um den
Betreuerwechsel unterstützend vorzubereiten.
7. Handlungsfeld
Interessenvertretung
Status
Quo - Was gibt es bereits
Behindertenbeirat(Zusammensetzung und Organisation)
-
Stimmberechtigt sind:
10 Vertreter/innen von Behindertenorganisationen und nicht organisierte
Menschen mit Behinderungen; der Sozialdezernent; die Behindertenbeauftragte der
Stadt Mainz; Vertreter/innen der Stadtfraktionen; eine Vertreterin der Liga der
freien Wohlfahrtsverbände
-
Beratende Mitglieder sind:
4 Vertreter/innen von Behinderten- und integrativen Einrichtungen; der Leiter
des Amts für soziale Leistungen und die Abteilungsleiterin „Besondere Hilfen“
-
Drei Sitzungen jährlich
Mitwirkungs-
und Teilnahmerecht des Beirats (Gremien, Institutionen und Netzwerke)
-
Bauausschuss
-
Jugendhilfeausschuss
-
Werksausschuss der Gebäudewirtschaft Mainz
(GWM)
-
Psychiatriebeirat
-
Ortsbeiräte
-
Gemeindepsychiatrischer Verbund(GPV)
-
Hilfeplankonferenz
Arbeitskreise
des Beirats und der Sozialen Stadt
-
AK Barrierefreies Mainz
-
AK Kultur
-
AK Soziale Leistungen, Arbeit und Bildung
-
AK barrierefreie Neustadt im Rahmen der
Sozialen Stadt
-
AK barrierefreies Mombach im Rahmen der
Sozialen Stadt
Behindertenbeauftragte
-
Quartalsgespräche mit den städtischen
Fachdienststellen
-
Jour-Fixe-Gespräche mit der GWM
-
Mitgliedschaft und Rederecht in den
einschlägigen städtischen Gremien (Sozialausschuss, Bau- und Gestaltungsbeirat,
Behindertenbeirat)
-
Vertretung der Stadt in den entsprechenden
Gremien des Landes
Schnittstellen
in der Stadtverwaltung
-
Sozialplanung: Behindertenhilfe- und
Teilhabeplanung
-
Stadtplanung: Verkehrswesen -
Verkehrsmanagement (Koordination Quartalsgespräche)
Weitere
Interessensvertretungen in Mainz
-
Beschwerdestelle bei der
Psychiatriekoordinatorin
-
Fachgruppe Psychosoziale Arbeit
-
Besuchskommission
-
Heimbeiräte
Allgemeine
Ziele
-
Der Status Quo soll erhalten und
weiterentwickelt werden.
-
Eine Geschäftsstelle des
Behindertenbeiratssoll eingerichtet werden.
(analog zu Frauenbüro und Migrations- und Integrationsbüro)
-
Rederecht von Behindertenbeiräten in den
Ortsbeiräten und im Stadtrat
-
Mitwirkung des Behindertenbeirats in
folgenden Gremien:
o
Schulträgerausschuss / Sportausschuss /
Tourismusverein/ Kulturausschuss
8. Handlungsfeld
Mobilität und Barrierefreiheit
Allgemeine
Ziele
-
Umfassende Barrierefreiheit soll im
öffentlichen Raum in Mainz hergestellt werden.
-
Dafür müssen die Prinzipien der
Zugänglichkeit, Auffindbarkeit und Verständlichkeit der Informationen erfüllt
werden (z.B.: ein Aufzug, auf den nicht hingewiesen wird, ist nicht auffindbar;
Räume innerhalb eines schwellenlosen Gebäudes sind aufgrund mangelnder
Kontrastgestaltungen für sehbehinderte Menschen nicht auffindbar).
Grundsätzliches
(Abläufe, Strukturen, Standards)
Finanzierung
von Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit
-
Es soll geprüft werden, ob der barrierefreie
Ausbau von Infrastruktur und Wohnungen mit Hilfe von städtischen
Finanzierungsmitteln wie beispielsweise der Fehlbelegungsabgabe erfolgen kann
(vgl. Koalitionsvereinbarung für die Stadt Mainz 2009,S. 35f). Daneben sollten
weitere außerstädtische Fördermaßnahmen durch Stiftungen, Land, Bund, etc.
geprüft und genutzt werden (z.B.: Aktion Mensch, etc.).
Aktueller
Stadtführer barrierefreies Mainz
-
Fertigstellung bzw. Freischaltung des
elektronischen, barrierefreien Stadtführers für Mainz – „Mobilemenschen.de“
(vgl. auch Stadtratsantrag 1081/2011/1 „Stadtführer barrierefreies Mainz,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“).
Barrierefreier
öffentlicher Raum (Straßen, Wege, Plätze, Verkehr)
Die
Verstetigung bzw. Entwicklung von verbindlicher Standards (in
Anlehnung an die E-DIN 18040-3 und DIN 32975) soll in Zusammenarbeit zwischen
den zuständigen Ämtern und Betrieben der Stadt Mainz und dem Behindertenbeirat
erfolgen, insbesondere für:
-
die Aktualisierung und Erweiterung des
Blindenleitsystems in der Innenstadt;
-
die Überarbeiten des Leitfadens zum
Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen und Einbeziehung der
DIN-Normen zu Bodenindikatoren (unter Beachtung der DIN 32984:2011-10) und
Kontraste (DIN 32975);
-
die kontrastreiche Gestaltung der öffentlichen
Räume (Beleuchtungskonzept, Schilder, Kennzeichnung Hindernisse, Poller,
Kettenabsperrungen, Baumscheiben, Mülleimer, Bauabsperrungen, Bürgersteige,
etc.);
-
die taktile Erfassung von Wegrouten,
Aufmerksamkeitsfelder vor Straßenübergängen, etc.;
-
kontrastreiche und taktil erfassbare
Bordsteinkanten sowie (daneben) gesicherte Null-Absenkungen;
-
die barrierefreie Stadtmöblierung:
Platzierung von Möblierungen im öffentlichen Raum außerhalb von Gehrouten (z.B.
kein Verstellen der Gehwege an Häuserwänden und Mauern, die der Orientierung
für sehbehinderte Menschen dienen);
-
barrierefreie Spielplätze und öffentliche
Plätze;
-
die Fortsetzung des Projektes
„Barrierefreier Tourismus“ im gesamten Kulturangebot der Stadt Mainz.
Barrierefreie
öffentliche Gebäude
-
Ein soll grundsätzlicher Austausch und eine
Verständigung darüber stattfinden, was „Barrierefreiheit“ konkret in Mainzer
öffentlichen Gebäuden bedeutet, welche Einrichtungen es standardmäßig geben
soll und welche nach Bedarf (z.B. Sprachausgaben in Aufzügen,
Blindenleitsysteme in Kitas und Schulen, etc.).
-
Öffentliche Gebäude sollen barrierefrei
umgestaltet werden(z.B. Ortsverwaltungen, Versammlungsstätten).
-
Die Gebäude sollen, dem Zwei-Sinne-Prinzip
folgend:
o
auffindbar sein;
o
Orientierung ermöglichen;
o
zugänglich sein;
o
Informationen über barrierefreie Ausstattung
an einem zentralen Ort bereithalten (z.B. Sitzplätze mit Induktionsschleife,
Leitsystem etc.);
o
bei Veranstaltungen und Terminen für alle
Besucher/innen zentral über den barrierefreien Zugang erreichbar sein. Wo dies
nicht möglich ist, sind Informationen über den barrierefreien Zugang unter oben
stehenden Kriterien vorzuhalten, wie beispielsweise der Hinweis auf einen
barrierefreien Nebeneingang.
Barrierefreies
Wohnen
-
„Angesichts des demografischen Wandels ist
zusätzlicher qualitativer seniorengerechter Wohnraum zu schaffen. In den
nächsten fünf Jahren sollen Tausend seniorengerechte oder
generationenübergreifende Wohnungen in Mainz realisiert werden. Ansprüchen an
die Barrierefreiheit ist dabei in besonderem Maß Rechnung zu tragen“ (vgl.
Koalitionsvereinbarung für die Stadt Mainz 2009,S. 35f).
-
Es soll eine Zielvereinbarung mit der
Wohnbau Mainz über konkrete Vorgaben für weitere barrierefreie Wohnungen
getroffen werden.
-
Integrativer Wohnangebote sollen ausgebaut
werden.
-
Bei Neubauten: 100% der Wohnungen sollen
stufenlos erreichbar sein, 25% der Wohnungen barrierefrei nach DIN 18040-2.
Konkrete
Maßnahmen zur Herstellung von Mobilität und Barrierefreiheit
Maßnahmenvorschläge
für einen barrierefreien öffentlichen Raum
-
Eine Leitlinie für blinde und sehbehinderte
Menschen vom Brückenturm zum Rathaus- und Rheingoldhalleneingang soll
geschaffen werden.
-
Auf den Plätzen rund um den Dom sowie der
Augustinerstraße soll geprüft werden, wo Kopfsteinpflaster zur besseren
Rutschfestigkeit angeraut werden und zur besseren Befahrbarkeit ebener gemacht
werden kann. Die „Entschärfung“ des Kopfsteinpflasters in der Kapuzinerstraße
ist ein gutes Beispiel, das für andere Bereiche in der Stadt Vorbildcharakter
haben kann.
-
Sicherung und Ausbau eines ausreichenden
Budgets für Bordsteinabsenkungen. Hiermit sollen auch Bordsteinanhebungen
durchgeführt werden, wenn dadurch ein Geschäftbarrierefrei zugänglich wird
(gutes Beispiel: Apotheke am Sömmerringplatz).
-
Bordsteinabsenkungen sollen verstärkt auch
in den Ortsteilen umgesetzt werden (nach Abfrage bei den Ortsbeiräten).
-
Ein „Annäherungssignal“ soll für alle Ampeln
im Stadtgebiet eingerichtet werden (diese zeigen Menschen mit Sehbehinderung
an, wo sich die Ampeln befinden und geben auch Orientierung bei der Überquerung
der Straße).
-
Barrierefreiheit soll auch zu „Saisonzeiten“
eingehalten werden: z.B. Wochenmarkt (unbefestigte Kabel behindern Mobilität);
Außenbestuhlung der Cafés (können zu Stolperfallen für blinde Menschen werden);
Schneebeseitigung.
-
Klarastraße/Kolpingstraße: Bürgersteig
entfernen, mit Blindenleitlinie versehen, Bordsteinanhebungen zu
SPD-Versammlungsraum und zum Restaurant Mexico Lindo vornehmen.
-
Bauhofstraße/Ecke Große Bleiche:
Verbesserung der Orientierung für sehbehinderte Menschen durch Blindenampeln
und Bordsteinführung.
-
Planung eines innovativen Leitsystems unter
Beachtung der neuen DIN 32984:2011-10 für das neue Stadtquartier Zollhafen.
-
Umgestaltung Mailandsgasse: Durch die
Durchfahrt für Fahrzeuge zum Markt und für die Renovierung der Markthäuser sind
viele Schlaglöcher entstanden. Die Straße soll daher erneuert werden. Über
Möglichkeiten der Baumeinzäunung oder des Freihaltens der Fußgängerwege besteht
noch Diskussionsbedarf.
-
Quintinstraße: Hier soll ein taktiles
Leitsystem für blinde Menschen eingerichtet werden.
-
Erstellung eines Info-Blattes über
Zuständigkeiten und Ansprechpartner/innen bei der Stadtverwaltung zum Thema
Bauen, Verkehrsordnung und Barrierefreiheit. Aus dem Info-Blatt soll
hervorgehen, an wen man sich mit Problemen zur Barrierefreiheit in Mainz wenden
kann (z.B. bei verstellten barrierefreien Eingängen/Toiletten, ungesicherten
Baustellen, etc.). Diese Information soll allen Mainzer Bürger/innen zugänglich
gemacht werden, damit Mängel direkt und unkompliziert beseitigt werden können.
Maßnahmenvorschläge
öffentlicher Nahverkehr
-
Nicht-Barrierefreie Busse der ORN sollen
mittelfristig durch barrierefreie Busse ersetzt werden und kurzfristig im
Busplan vermerkt sein, damit sich Menschen mit Mobilitätseinschränkungen darauf
einstellen können.
-
Prüfung, ob eine Sprachausgabe für
Straßenbahnen angeschafft werden kann (vgl. Stadt Gera). Verankerung in der
Aktualisierung des Nahverkehrsplans.
Maßnahmenvorschläge
für öffentliche Behindertentoiletten
-
Wenn rollstuhlgerechte Toiletten im
öffentlichen Raum abgeschlossen werden müssen, soll einheitlich der Euro-Schlüssel
Verwendung finden (ein europaweites Schließsystem für rollstuhlgerechte
Toiletten, zu dem Menschen mit Behinderung einen Zentralschlüssel erhalten
können).
-
Bei der Eisdiele am Schillerplatz soll die
vorhandene Stufe am Eingang ebenerdig angepflastert und ein Schloss für den
Euro-Schlüssel an der Behindertentoilette angebracht werden. Dadurch wäre die
Toilette auch unabhängig von den Öffnungszeiten nutzbar.
-
Die Behinderten-WCs in Gaststätten sind
oftmals mit Gegenständen zugestellt (z.B. Putzsachen, Kleidung, Kinderstühle,
andere Möbel). Daher ist die Nutzung sehr eingeschränkt. Das Ordnungsamt wird
gebeten, verstärkt darauf zu achten, dass dies abgestellt wird.
Maßnahmenvorschläge
barrierefreie Arzt- und Physiotherapie-Praxen
-
Ausbau der barrierefreien Erreichbarkeit von
Arzt- und Physiotherapiepraxen. Hierüber sollen die Krankenkasseninnung und die
Ärztekammer informiert und gemeinsam nach Lösungen gesucht werden.
-
Das barrierefreie Ärztehaus am
Taubertsberg-Bad hat eine sehr lange Rampe. Ein kürzerer und für Menschen mit
Gehbehinderung wesentlich leichter zugänglicher Weg wäre über den
Lieferanteneingang. Dieser Weg könnte ausgeschildert werden. Darüber muss mit
den Betreibern des Ärztehauses gesprochen werden.
Maßnahmenvorschläge
für öffentliche Veranstaltlungen
(siehe
hierzu Kapitel 4: Kultur)
ORN = Omnibusverkehr Rhein-Nahe DIN = Deutsche Institut für Normung
gez.
Ursula Wallbrecher
(Vorsitzende, Koordinatorin AK Kultur)
gez.
Ruth Jaensch
(Koordinatorin AK soziale Leistungen, Arbeit
und Bildung)
gez.
Thomas Elsner
(Koordinator AK Barrierefreies Mainz)
gez.
Frau Boos-Waidosch
(Behindertenbeauftragte der Stadt Mainz)