Beschlussvorschlag:
Der Stadtvorstand/ der Haupt- und
Personalausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt
zu
a):
-
die Zurückweisung bzw. Aufnahme der
Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß § 3
Abs. 2 BauGB;
-
die Flächennutzungsplanänderung Nr. 40
einschließlich Begründung gemäß
§ 6 Abs. 6 BauGB;
-
die Zusammenfassende Erklärung gemäß
§ 6 Abs.5 BauGB;
zu
b):
-
die Zurückweisung bzw. Aufnahme der
Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB;
-
unter Abwägung der privaten und öffentlichen
Belange den o. g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 BauGB als Satzung mit
Begründung sowie den Erlass gestalterischer Vorschriften gemäß § 88 LBauO i. V.
m. § 9 Abs. 4 BauGB;
-
die Zusammenfassende Erklärung gemäß
§ 10 Abs.4 BauGB;
-
die Herbeiführung des Einvernehmens der
Stadt Mainz gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 33 BauGB in Bezug auf
die Straßenbahntrasse.