Betreff
Bebauungsplanverfahren "Wirtschaftspark Mainz-Süd - 2. Änderung (He 116/2.Ä)" hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Vorlage
0990/2013
Aktenzeichen
61 26 He 2 Ä 116
Art
Beschlussvorlage

 

 

Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt zum o. g. Bauleitplanentwurf

 

1.  die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie aus der erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB,

 

2. unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den o. g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 BauGB als Satzung mit Begründung sowie den Erlass gestalterischer Vorschriften gemäß § 88 LBauO i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB.