Am
21. März 2012 erhielt die damalige Leiterin des Amtes für Wirtschaft und
Liegenschaften von der Stadt Mainz die Kündigung. Diese wurde jedoch mit Urteil
vom 25. September 2012 durch das Arbeitsgericht Mainz wieder aufgehoben.
Seither kam es zwischen der Verwaltung und der ehemaligen Amtsleiterin jedoch
zu keiner Einigung über ihr zukünftiges Beschäftigungsfeld. Während die
ehemalige Amtsleiterin, die während der gesamten Zeit der Auseinandersetzung
von der Stadt ihr Gehalt erhielt, immer wieder verlangt hat, ihre frühere
Tätigkeit wieder zu übernehmen, bot ihr die Verwaltung die Leitung einer
Stabstelle zum Thema Medienstadt Mainz an. Das Amtsgericht Mainz entschied im
März 2013, dass die ehemalige Amtsleiterin keinen Anspruch darauf hat, auf ihre
alte Stelle zurückzukehren. Vielmehr könne laut Gericht die Stadt die ehemalige
Amtsleiterin einseitig versetzen. Die Entscheidung der Verwaltung, ihr die
Stabstelle Medienstadt Mainz zuzuweisen, sei jedoch unwirksam (vgl. Allgemeine
Zeitung vom 14.03.2013). Die Stadt muss nun eine andere adäquate Stelle finden.