Betreff
Kündigung der Leiterin des Amtes für Wirtschaft und Liegenschaften – Aktueller Sachstand des Verfahrens (CDU)
Vorlage
0611/2013
Art
Anfrage (Stadtrat)

Am 21. März 2012 erhielt die damalige Leiterin des Amtes für Wirtschaft und Liegenschaften von der Stadt Mainz die Kündigung. Diese wurde jedoch mit Urteil vom 25. September 2012 durch das Arbeitsgericht Mainz wieder aufgehoben. Seither kam es zwischen der Verwaltung und der ehemaligen Amtsleiterin jedoch zu keiner Einigung über ihr zukünftiges Beschäftigungsfeld. Während die ehemalige Amtsleiterin, die während der gesamten Zeit der Auseinandersetzung von der Stadt ihr Gehalt erhielt, immer wieder verlangt hat, ihre frühere Tätigkeit wieder zu übernehmen, bot ihr die Verwaltung die Leitung einer Stabstelle zum Thema Medienstadt Mainz an. Das Amtsgericht Mainz entschied im März 2013, dass die ehemalige Amtsleiterin keinen Anspruch darauf hat, auf ihre alte Stelle zurückzukehren. Vielmehr könne laut Gericht die Stadt die ehemalige Amtsleiterin einseitig versetzen. Die Entscheidung der Verwaltung, ihr die Stabstelle Medienstadt Mainz zuzuweisen, sei jedoch unwirksam (vgl. Allgemeine Zeitung vom 14.03.2013). Die Stadt muss nun eine andere adäquate Stelle finden.