Betreff
Kündigung der Leiterin des Amtes für Wirtschaft und Liegenschaften – Kosten der Rechtsverfolgung (CDU)
Vorlage
0610/2013
Art
Anfrage (Stadtrat)

Die CDU hatte in der Stadtratssitzung am 31. Oktober 2012 eine umfangreiche Anfrage zum Thema „Kündigung der Leiterin des Amtes für Wirtschaft und Liegenschaften“ eingereicht. Unter Punkt 23 wurde dabei gefragt, wie hoch die Verwaltung die Kosten durch die Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei schätzt. In der Antwort wurde die entsprechend Kosten mit „Ca. 15.000 €“ beziffert.

 

Angesichts des Bruttogehalts der ehemaligen Amtsleiterin erscheint dieser Betrag sehr hoch. Nach unseren Recherchen dürften die Kosten für eine ortsansässige Anwaltskanzlei aus Mainz aufgrund des Streitgegenstands nur einen Bruchteil der oben genannten Summe betragen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sich die Stadt an eine Großkanzlei gewandt hat, die nach Stundensatz abrechnet, und wo selbst eine Fahrt zum Beispiel von Frankfurt nach Mainz zu hohen Sätzen abgerechnet wird.