Die
CDU hatte in der Stadtratssitzung am 31. Oktober 2012 eine umfangreiche Anfrage
zum Thema „Kündigung der Leiterin des Amtes für Wirtschaft und Liegenschaften“
eingereicht. Unter Punkt 23 wurde dabei gefragt, wie hoch die Verwaltung die
Kosten durch die Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei schätzt. In der
Antwort wurde die entsprechend Kosten mit „Ca. 15.000 €“ beziffert.
Angesichts
des Bruttogehalts der ehemaligen Amtsleiterin erscheint dieser Betrag sehr
hoch. Nach unseren Recherchen dürften die Kosten für eine ortsansässige
Anwaltskanzlei aus Mainz aufgrund des Streitgegenstands nur einen Bruchteil der
oben genannten Summe betragen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sich die
Stadt an eine Großkanzlei gewandt hat, die nach Stundensatz abrechnet, und wo
selbst eine Fahrt zum Beispiel von Frankfurt nach Mainz zu hohen Sätzen
abgerechnet wird.