Begründung:
Die sich wandelnde Gesellschaft stellt
unsere Stadt vor große Herausforderungen. Während früher Großfamilien und
familiäre Strukturen viele Probleme aufgefangen haben führt heute die hohe
gesellschaftliche Mobilität und die zunehmende Individualisierung oft zu einer
Auflösung dieser stützenden Strukturen. Deshalb nimmt der Bedarf an sozialer
Einbindung und Betreuung zu. Die große Zahl der Singlehaushalte und die
Vereinzelung vieler Menschen wird die Gesellschaft in vielen Feldern vor
Herausforderungen stellen, die weit über die Absicherung der materiellen
Grundbedürfnisse hinausgehen und nicht durch staatliche Angebote und
Aktivitäten gelöst werden können.
Das Bedürfnis der Menschen, sich gegenseitig
zu unterstützen, ist aber auch heute allgegenwärtig. Eine Antwort auf den
gesellschaftlichen Wandel sind deshalb z.B. Wohnprojekte, in denen sich
Gleichgesinnte, oft generationenübergreifend, zusammenfinden und gemeinsam den
Bau oder Umbau eines gemeinschaftlich genutzten Anwesens umsetzen wollen,
verbunden mit dem Ziel, dort gemeinsam zu wohnen, zu leben und sich gegenseitig
in den unterschiedlichen Lebenslagen zu unterstützen.
Diese Projekte müssen deshalb im Rahmen der
Möglichkeiten der Stadt unterstützt bzw. ermöglicht werden, dies betrifft
insbesondere die Verfügbarkeit von entsprechenden Bauflächen und die
notwendigen Gestaltungsfreiheiten im Baurecht.