Betreff
Ablösung von Stellplatzverpflichtungen (ödp)
Vorlage
0595/2013
Art
Anfrage (Stadtrat)

Die Stadt Mainz erhebt gemäß § 47 Abs. 4 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Ablösesummen für Stellplatzverpflichtungen, falls von Bauherren nicht Stellplätze in ausreichender Zahl errichtet werden können.