Betreff
Juristischer Kampf gegen Fluglärm (Bündnis90/DIE GRÜNEN)
Vorlage
0511/2013
Art
Anfrage (Stadtrat)

Die Belastung der Mainzer Bürgerinnen und Bürger durch Fluglärm ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Seit Eröffnung der neuen Nordwestlandebahn am Frankfurter Flughafen sind noch mehr Stadtteile als bisher betroffen.

 

Die gesundheitlichen Gefahren, die vom Fluglärm ausgehen, wurden in medizinischen Studien klar bewiesen. Besonders die Störung des Schlafes wirkt sich negativ aus. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig konnte bereits ein Nachtflugverbot von 23 bis 05 Uhr erstritten werden. Um eine ausreichende Nachtruhe zu gewährleisten bedarf es jedoch einer Flugpause zwischen 22 und 6 Uhr. Die Verantwortlichen der Stadt Mainz teilen diese Meinung.

Momentan ist unklar, ob noch weitere Möglichkeiten bestehen, um diese Lärmschutzzeiten auf dem juristischen Weg einklagen zu können. In den vergangen Wochen wurden in Hessen Gutachten veröffentlicht, die hierzu zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen.

Die Stadt Mainz hat sich in der Vergangenheit bereits nachdrücklich mit juristischen Mitteln gegen den Fluglärm zur Wehr gesetzt.