Begründung:
Die Kehrsatzung der Stadt Mainz
sorgt seit Jahren für Unmut bei den Bürgerinnen und Bürgern. Hauptkritikpunkt
ist, dass die Satzung zu nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlungen der
Anlieger führt. Tatsächlich ist kein System zu erkennen, nach dem in den
einzelnen Stadtgebieten gekehrt wird oder eben nicht gekehrt wird. Das gilt in
besonderem Maße für den Lerchenberg, aber auch in anderen Stadtteilen wie
Gonsenheim oder auf dem Großberg, wo sich die Anwohner mit großer Mehrheit –
aber leider ohne Erfolg – dafür ausgesprochen haben, selbst zu kehren. Die
ÖDP-Fraktion hält eine Kehrpflicht in Vorortlagen, wo die Anwohner sich
grundsätzlich selbst um die Sauberkeit ihrer Straßen- und Gehwege kümmern, für
fragwürdig. Die Eigeninitiative der Anwohner sollte hier nicht durch unnötige
Zwangsleistungen der Stadt untergraben werden.
Eine besonders ungerechte
Verteilung der Kehrpflicht herrscht auf dem Lerchenberg. Der Stadtteil ist als
autogerechte und zugleich verkehrsberuhigte Siedlung konzipiert. Es gibt nur
relativ wenige Straßen, teilweise ohne Bürgersteig. Die weitaus überwiegende
Mehrzahl der Anlieger, sogenannte Hinterlieger, können ihre Häuser nur über
verschieden lange „Wohnwege“ erreichen. Weit weniger Anlieger sind sogenannte
Vorderlieger. Nach einem Urteilsspruch des Oberverwaltungsgerichts
Rheinland-Pfalz legt die Stadt Mainz die anfallenden Kehrgebühren nur noch auf
die Vorderlieger um. Statt den Lerchenberg ganz aus der städtischen
Kehrversorgung zu entlassen, werden nur die Wohnwege von den Anliegern selber
gereinigt. Die erschließenden Verkehrsstraßen werden grundsätzlich von der
Stadt gereinigt. Die Kosten dafür werden nur den Anliegern in Rechnung
gestellt, deren Grundstücke unmittelbar an die Verkehrsstraßen angrenzen
(Vorderlieger). Dadurch bleiben die Hinterlieger, trotz gleicher Nutzung der
Verkehrsstraßen gebührenfrei. Noch deutlicher wird diese ungerechte Regelung
wenn Garagen mit im Spiel sind. Für jede Garagenanlage wurden andere Regelungen
geschaffen, die zu keiner befriedigenden Lösung geführt haben. Eine ungerechte
Regelung, die den Nachbarschaftsfrieden unter den Lerchenberger Anwohnern enorm
belastet, aber jetzt z.B. auch in der Großbergsiedlung droht. Hier fordert die
ÖDP-Stadtratsfraktion die Einhaltung der Reduzierung der Gebühren um den
entsprechenden Prozentsatz umgerechnet auf die tatsächliche Grundstücksbreite,
da laut Anwohner hier ansonsten Gebühren in dreistelliger Höhe fällig werden.
Widerstand gegen die Kehrpflicht regt sich auch bei den Anwohnern der
Gonsbach-Terrassen. Sie fordern, die Straßen Dr. Erich-Jung-Straße,
Franz-August-Becker-Str., Gonsbachgärten und Gonsenheimer Höhe nicht in Teil A,
sondern in Teil B der Satzung aufzunehmen.
Die ÖDP-Stadtratsfraktion
wiederholt daher ihre Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung der
Satzung. Bereits 2009 hatte die Fraktion einen entsprechenden Antrag in den
Stadtrat eingebracht. Der Antrag wurde angenommen, aber nicht in dem Maße
umgesetzt, dass eine spürbare Besserung der Situation erfolgt wäre. Inzwischen
haben Verwaltung und Stadtratsmitglieder durch den Protest vieler Bürger aus
unterschiedlichen Ortsteilen erfahren, dass die Kehrsatzung nicht nur für
wenige Anlieger in einem Stadtteil problematisch ist, sondern als stadtweites
Ärgernis empfunden wird. Die ÖDP-Fraktion hofft vor dem Hintergrund dieser
stärkeren Sensibilisierung diesmal auf den erkennbaren Willen, das Problem
nachhaltig und gerecht zu lösen.
Nach § 17 Abs. 3
Landesstraßengesetz ist die Stadt berechtigt, durch Satzung die Reinigungspflicht
ganz oder teilweise den angrenzenden Grundstückseigentümern aufzuerlegen. Die
Kehrpflicht und die Kehrhäufigkeit liegen daher im alleinigen
Entscheidungsbereich des Stadtrates. Der Mainzer Stadtrat hat daher auch ohne
Frage das Recht – und die Pflicht – eine für alle Bürgerinnen und Bürger
zufriedenstellende und gerechte Lösung des seit Jahren andauernden Streits um
die Kehrsatzung herbeizuführen.
Weitere Begründung erfolgt
mündlich.