Betreff
Zuwanderung aus den EU-Staaten Bulgarien und Rumänien (PRO MAINZ)
Vorlage
0290/2013
Art
Anfrage (Stadtrat)
Seit
2007 gehören Bulgarien und Rumänien zur EU. Im Gegensatz zu anderen EU-Bürgern
gilt für Bulgaren und Rumänen in Deutschland eine eingeschränkte
Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie dürfen sich in Deutschland aufhalten, haben aber
nur einen beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Laut statistischem Landes- und
Bundesamt steigerte sich die Anzahl der in Mainz lebenden Bulgaren von 2006 bis
2011 auf 931 Personen. Künftig, so befürchten viele Städte, könnte sich die
Situation sogar noch verschärfen: wenn die Gerichte den Zuwanderern
Sozialleistungen zusprechen – was noch mehr Personen nach Deutschland locken
könnte.