Begründung:
Die
Europäische Kommission will für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen
europaweit einheitliche und breite Vergaberegelungen schaffen, und somit mehr
Wettbewerb in den Bereich der öffentlichen Daseinsfürsorge tragen.
Grundsätzlich sieht die Richtlinie eine Ausschreibungspflicht für
Dienstleistungs- und Baukonzessionen vor. Davon sind aber insbesondere
Wasserversorgungsunternehmen betroffen.
Die
geplante Verschärfung des Vergaberechts für Dienstleistungskonzessionen greift
unnötig tief in die kommunalen Strukturen einer in Deutschland gut
organisierten Wasserwirtschaft ein. Anstatt gut funktionierende, kommunale und
bürgernahe Organisationsstrukturen zu bewahren, soll die kommunale
Daseinsvorsorge, nicht zuletzt die Trinkwasserversorgung, dem
Wettbewerbsgedanken mit ungewissem Ausgang geopfert werden.
Bei
der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen sind bereits heute die Gebote der
Transparenz und der Nichtdiskriminierung zu beachten. Deshalb handelt es sich
nicht um einen rechtsfreien Raum, den die EU jetzt mit einer neuen Richtlinie
in unsachgemäßer Weise regulieren müsste.
Städte
und Gemeinden wären im erheblichen Maße gezwungen, europaweit ausschreiben. Der
bisherige Richtlinienentwurf kann aufgrund seiner komplexen Regelungen auch zur
Rechtsunsicherheit führen. Aufgrund zusätzlicher Ausschreibungen werden
Verwaltungs- und Beratungskosten für öffentliche Stellen voraussichtlich stark
steigen. Die Richtlinie, wie sie derzeit vorliegt, wird Vergaben an öffentlich
kontrollierte Unternehmen oder andere Formen der öffentlichen Kooperation
massiv erschweren.
Die
Stadtwerke Mainz versorgen rund 250 000 Menschen in Mainz und dem Umland
zuverlässig mit Trinkwasser.
EU-Ministerrat
und Europäisches Parlament nehmen derzeit Verhandlungen auf, um sich auf einen
finalen Richtlinientext zu verständigen. Der Abschluss des
Gesetzgebungsverfahrens auf europäischer Ebene wird bis Mitte 2013 erwartet. Es
tut daher Not sich nunmehr verstärkt parteiübergreifend und auch über
Gemeindegrenzen hinweg, weiter dafür einzusetzen, dass die kommunale Daseinsvorsorge
in diesem Bereich erhalten bleiben kann.
Weitere
Begründungen folgen mündlich.