Begründung:
Die Anliegen des
Einwohnerantrags werden von den Antrag stellenden Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und FDP ernst genommen und in die weitere Arbeit einbezogen.
Zu 1. Die
Bürgerbeteiligung und Transparenz in dem im Einwohnerantrag genannten Sinne
sind sicherzustellen.
Bereits am 05. Dezember 2012 hat der
Mainzer Stadtrat auf Antrag der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP (Drucksache 1718/2012) den Prozess der Bürgerbeteiligung eingeleitet. Der
Beschluss sieht vor, dass die Bürgerinnen und Bürger bei der Entscheidung über
die Zukunft des Mainzer Rathauses besonders berücksichtigt werden sollen.
Um dies sicherzustellen, ist die
Stadtverwaltung beauftragt worden, Bürgerveranstaltungen durchzuführen.
Insbesondere die Themen Finanzierung der Rathaussanierung, Alternativen zu der
Rathaussanierung und rechtliche Rahmenbedingungen der Bürgerbeteiligung sollen
im Mittelpunkt dieser Veranstaltungen stehen. Zu diesen öffentlichen
Veranstaltungen sollen externe Fachleute eingeladen werden.
Eine erste Veranstaltung dieser Art
hat am 25. Januar 2013 stattgefunden. An dieser waren auch die Initiatoren des
Einwohnerantrags als Referenten beteiligt. Eine weitere Bürgerveranstaltung
wird am 15. März 2013 stattfinden.
Mit der Veröffentlichung der
Machbarkeitsstudie hat die Stadtverwaltung einen ersten Schritt unternommen, um
den Meinungsbildungsprozess über die Zukunft des Mainzer Rathauses im Sinne der
größtmöglichen Transparenz zu begleiten.
Dem Anliegen des Einwohnerantrags
hinsichtlich größtmöglicher Transparenz und Bürgerbeteiligung im Zuge der
Entscheidungsfindung wird zugestimmt.
Zu 2. Die Durchführung
eines Bürgerentscheides kann derzeit nicht beschlossen werden, da auch für eine
Entscheidung des Rates noch nicht alle vom Rat erbetenen zusätzlichen
Informationen vorliegen. Nach Vorlage und Beratung aller erforderlichen
Informationen wird der Stadtrat den Sachverhalt erneut aufrufen.
Neben der Bürgerbeteiligung hat der
Stadtrat mit dem oben genannten Antrag vom Dezember 2012 zugleich beschlossen,
vor einem grundsätzlichen Beschluss zur Frage der Sanierung ausreichend Zeit zu
lassen, um Alternativen zu prüfen, Anforderungen zu klären und Optimierungen
einzuarbeiten.
Mit diesem Antrag hat der Stadtrat zum
Ausdruck gebracht, dass für ihn noch keine Entscheidungsreife über die Zukunft
des Mainzer Rathauses gegeben ist. Vielmehr wurde eine Reihe von Prüfaufträgen
beschlossen.
Erst wenn diese Aufträge abgearbeitet
sind, wird eine Meinungsbildung des Stadtrates möglich sein. Dann könnte auch
eine Frage für einen Bürgerentscheid formuliert werden. Dies ergibt sich aus
§17 a Abs. 1 Satz 2 GemO, der bestimmt, dass im Falle der Durchführung eines
Bürgerentscheides den Bürgerinnen und Bürgern die von den Gemeindeorganen
vertretenen Auffassungen über eine öffentliche Bekanntmachung dargelegt werden
müssen.
Des Weiteren sieht die Gemeindeordnung
vor, dass die zu beantwortende Frage bei einem Bürgerentscheid mit Ja oder Nein
zu beantworten ist. Wie und wann im Verlauf des Verfahrens eine solche
Entscheidungsfrage sinnvoll eingebracht werden kann, kann zur Zeit noch nicht
beurteilt werden.
Aus den oben genannten Gründen kann
der Stadtrat zum jetzigen Zeitpunkt keinen Beschluss über die Durchführung
eines Bürgentscheides treffen. Der Stadtrat kann ebenso keinen „vorsorglichen“
Beschluss zur Durchführung eines Bürgerentscheides treffen, der einer späteren
Entscheidung, deren sachliche Grundlage zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben
ist, vorgreift.
Der vorliegende gemeinsame Antrag, der
das weitere Verfahren festlegen will, sieht vor, dass nach Vorlage und Beratung
aller erforderlichen Informationen der Stadtrat den Sachverhalt eines
Bürgerentscheides deshalb erneut aufrufen wird.
Zu 3. Die Initiatoren
des Einwohnerantrags werden regelmäßig alle zwei Monate in Jour-Fix-Terminen
über den aktuellen Sachstand informiert.
Die Initiatoren des Einwohnerantrags
haben mit ihrer Unterschriftenaktion gezeigt, dass das Interesse der
Bevölkerung an der Zukunft des Rathauses sehr groß ist, und die Bürgerinnen und
Bürger angemessen beteiligt werden wollen. Um eine größtmögliche Transparenz
sicherzustellen und die Initiatoren über die Entwicklungen auf dem Laufenden zu
halten, werden diese regelmäßig alle zwei Monate über den aktuellen Sachstand
informiert.