Betreff
Antrag zum Einwohnerantrag zum Mainzer Rathaus ( CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
Vorlage
0236/2013/1
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Die Anliegen des Einwohnerantrags werden von den Antrag stellenden Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ernst genommen und in die weitere Arbeit einbezogen.

 

Zu 1. Die Bürgerbeteiligung und Transparenz in dem im Einwohnerantrag genannten Sinne sind sicherzustellen.

Bereits am 05. Dezember 2012 hat der Mainzer Stadtrat auf Antrag der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (Drucksache 1718/2012) den Prozess der Bürgerbeteiligung eingeleitet. Der Beschluss sieht vor, dass die Bürgerinnen und Bürger bei der Entscheidung über die Zukunft des Mainzer Rathauses besonders berücksichtigt werden sollen.

 

Um dies sicherzustellen, ist die Stadtverwaltung beauftragt worden, Bürgerveranstaltungen durchzuführen. Insbesondere die Themen Finanzierung der Rathaussanierung, Alternativen zu der Rathaussanierung und rechtliche Rahmenbedingungen der Bürgerbeteiligung sollen im Mittelpunkt dieser Veranstaltungen stehen. Zu diesen öffentlichen Veranstaltungen sollen externe Fachleute eingeladen werden.

 

Eine erste Veranstaltung dieser Art hat am 25. Januar 2013 stattgefunden. An dieser waren auch die Initiatoren des Einwohnerantrags als Referenten beteiligt. Eine weitere Bürgerveranstaltung wird am 15. März 2013 stattfinden.

 

Mit der Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie hat die Stadtverwaltung einen ersten Schritt unternommen, um den Meinungsbildungsprozess über die Zukunft des Mainzer Rathauses im Sinne der größtmöglichen Transparenz zu begleiten.

 

Dem Anliegen des Einwohnerantrags hinsichtlich größtmöglicher Transparenz und Bürgerbeteiligung im Zuge der Entscheidungsfindung wird zugestimmt.

 

 

Zu 2. Die Durchführung eines Bürgerentscheides kann derzeit nicht beschlossen werden, da auch für eine Entscheidung des Rates noch nicht alle vom Rat erbetenen zusätzlichen Informationen vorliegen. Nach Vorlage und Beratung aller erforderlichen Informationen wird der Stadtrat den Sachverhalt erneut aufrufen.

Neben der Bürgerbeteiligung hat der Stadtrat mit dem oben genannten Antrag vom Dezember 2012 zugleich beschlossen, vor einem grundsätzlichen Beschluss zur Frage der Sanierung ausreichend Zeit zu lassen, um Alternativen zu prüfen, Anforderungen zu klären und Optimierungen einzuarbeiten.

 

Mit diesem Antrag hat der Stadtrat zum Ausdruck gebracht, dass für ihn noch keine Entscheidungsreife über die Zukunft des Mainzer Rathauses gegeben ist. Vielmehr wurde eine Reihe von Prüfaufträgen beschlossen.

 

Erst wenn diese Aufträge abgearbeitet sind, wird eine Meinungsbildung des Stadtrates möglich sein. Dann könnte auch eine Frage für einen Bürgerentscheid formuliert werden. Dies ergibt sich aus §17 a Abs. 1 Satz 2 GemO, der bestimmt, dass im Falle der Durchführung eines Bürgerentscheides den Bürgerinnen und Bürgern die von den Gemeindeorganen vertretenen Auffassungen über eine öffentliche Bekanntmachung dargelegt werden müssen.

 

Des Weiteren sieht die Gemeindeordnung vor, dass die zu beantwortende Frage bei einem Bürgerentscheid mit Ja oder Nein zu beantworten ist. Wie und wann im Verlauf des Verfahrens eine solche Entscheidungsfrage sinnvoll eingebracht werden kann, kann zur Zeit noch nicht beurteilt werden.

 

Aus den oben genannten Gründen kann der Stadtrat zum jetzigen Zeitpunkt keinen Beschluss über die Durchführung eines Bürgentscheides treffen. Der Stadtrat kann ebenso keinen „vorsorglichen“ Beschluss zur Durchführung eines Bürgerentscheides treffen, der einer späteren Entscheidung, deren sachliche Grundlage zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben ist, vorgreift.

 

Der vorliegende gemeinsame Antrag, der das weitere Verfahren festlegen will, sieht vor, dass nach Vorlage und Beratung aller erforderlichen Informationen der Stadtrat den Sachverhalt eines Bürgerentscheides deshalb erneut aufrufen wird.

 

Zu 3. Die Initiatoren des Einwohnerantrags werden regelmäßig alle zwei Monate in Jour-Fix-Terminen über den aktuellen Sachstand informiert.

Die Initiatoren des Einwohnerantrags haben mit ihrer Unterschriftenaktion gezeigt, dass das Interesse der Bevölkerung an der Zukunft des Rathauses sehr groß ist, und die Bürgerinnen und Bürger angemessen beteiligt werden wollen. Um eine größtmögliche Transparenz sicherzustellen und die Initiatoren über die Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, werden diese regelmäßig alle zwei Monate über den aktuellen Sachstand informiert.