Betreff
Einwohnerantrag zum Mainzer Rathaus, a) Feststellung der Zulässigkeit b) Anhörung der vertretungsberechtigten Personen c) Beschluss über den Einwohnerantrag
Vorlage
0166/2013
Aktenzeichen
10.03
Art
Beschlussvorlage
  • Der Stadtrat erklärt den Einwohnerantrag für zulässig.

 

  • Nach Anhörung der vertretungsberechtigten Personen entscheidet der Stadtrat über den Einwohnerantrag.

 

  • Die Entscheidung des Stadtrates mit den sie tragenden wesentlichen Gründen wird öffentlich bekanntgemacht.