Betreff
Zustimmung der Stadt Mainz als Gesellschafterin der ivm (Intergriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain) zum Verzicht des Vorkaufsrecht an den Anteilen des Wetteraukreises und entsprechender Anpassung des Gesellschaftsvertrages
Vorlage
2008/2012
Aktenzeichen
68
Art
Beschlussvorlage

Der Park- und Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfehlen dem Stadtrat folgendem zuzustimmen:

 

  1. Der Wetteraukreis mit einem derzeitigen Stammkapital in Höhe von insgesamt 7.500 Euro verkauft seinen Anteil in Höhe von 7.500 Euro an die ivm GmbH. Die Stimmrechte, die auf die Geschäftsanteile in Höhe von 7.500 Euro gemäß § 8 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages der ivm GmbH entfallen, ruhen.

  2. Weiterhin wird eine entsprechende Anpassung in §3 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der ivm GmbH vorgenommen, wonach der Wetteraukreis als Gesellschafter entfällt und die ivm GmbH mit einem Geschäftsanteil von 7.500 Euro (3,1%) neu aufgenommen wird.

  3. Die Stadt Mainz verzichtet als Gesellschafterin auf ihr Vorkaufsrecht nach § 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der ivm GmbH.