Betreff
Zustimmung der Stadt Mainz als Gesellschafterin der ivm (Intergriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain) zum Verzicht des Vorkaufsrecht an den Anteilen des Wetteraukreises und entsprechender Anpassung des Gesellschaftsvertrages
Vorlage
2008/2012
Aktenzeichen
68
Art
Beschlussvorlage
- Der Wetteraukreis mit einem derzeitigen
Stammkapital in Höhe von insgesamt 7.500 Euro verkauft seinen Anteil in
Höhe von 7.500 Euro an die ivm GmbH. Die Stimmrechte, die auf die
Geschäftsanteile in Höhe von 7.500 Euro gemäß § 8 Abs. 7 des
Gesellschaftsvertrages der ivm GmbH entfallen, ruhen.
- Weiterhin wird eine entsprechende
Anpassung in §3 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der ivm GmbH
vorgenommen, wonach der Wetteraukreis als Gesellschafter entfällt und die
ivm GmbH mit einem Geschäftsanteil von 7.500 Euro (3,1%) neu aufgenommen
wird.
- Die Stadt Mainz verzichtet als
Gesellschafterin auf ihr Vorkaufsrecht nach § 4 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages der ivm GmbH.