Betreff
Ausnahmegenehmigungen für kostenloses Parken (CDU)
Vorlage
2007/2012
Art
Anfrage (Stadtrat)

In Mainz engagieren sich viele Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich in Vereinen, im Sport, in der Kultur, in sozialen Einrichtungen oder auch in Schulen. Sie leisten mit ihrem oftmals zeitaufwendigen und manchmal auch kostenintensiven Einsatz einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und entlasten mit der Übernahme von Aufgaben häufig auch die Stadt. Vielfach wird die Arbeit der Ehrenamtlichen aber erschwert. Dies zeigt aktuell der Fall eines Bürgers, der einmal wöchentlich ehrenamtlich unter anderem an der Eisgrubschule eine Sportförderstunde durchführt und dabei immer die benötigten Spielgeräte selbst mitbringt. Aufgrund einer 50-prozentigen Behinderung ist der Mann darauf angewiesen, in der Nähe der Schule zu parken. Er hatte die Stadt Mainz um Erlaubnis gebeten, mittwochs zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr an der Eisgrubschule kostenlos parken zu können. Die Verwaltung hat diesen Wunsch abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass wirtschaftliche Gründe bei der Beurteilung über Ausnahmegenehmigungen nicht entscheidungsrelevant seien.