Betreff
Neuer Rundfunkbeitrag (FDP)
Vorlage
1994/2012
Art
Anfrage (Stadtrat)
Am 1. Januar 2013 löst der Rundfunkbeitrag auf Beschluss
der Länder die bisherigen Rundfunkgebühren ab. Die Einführung des
Rundfunkbeitrags beinhaltet einige Änderungen, u.a. entfällt die Möglichkeit
der Beitragsbefreiung von Kindertagesstätten etc. gem. § 5 Abs. 7 RgebStV.
Für diese Einrichtungen des Gemeinwohls gelten ab 2013
gesonderte Regelungen. Sie zahlen einen gedeckelten Rundfunkbeitrag von maximal
17,98 Euro pro Monat und Betriebsstätte, bei weniger als 9 Beschäftigten einen
Beitrag von 5,99 Euro pro Monat und Betriebsstätte.