Betreff
Neuer Rundfunkbeitrag (FDP)
Vorlage
1994/2012
Art
Anfrage (Stadtrat)

Am 1. Januar 2013 löst der Rundfunkbeitrag auf Beschluss der Länder die bisherigen Rundfunkgebühren ab. Die Einführung des Rundfunkbeitrags beinhaltet einige Änderungen, u.a. entfällt die Möglichkeit der Beitragsbefreiung von Kindertagesstätten etc. gem. § 5 Abs. 7 RgebStV.

Für diese Einrichtungen des Gemeinwohls gelten ab 2013 gesonderte Regelungen. Sie zahlen einen gedeckelten Rundfunkbeitrag von maximal 17,98 Euro pro Monat und Betriebsstätte, bei weniger als 9 Beschäftigten einen Beitrag von 5,99 Euro pro Monat und Betriebsstätte.