Betreff
Sanierungsgebiet Altstadt (ÖDP)
Vorlage
1991/2012
Art
Anfrage (Stadtrat)
Die Eigentümer
eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks haben
einen Ausgleichsbetrag in Geld zu errichten, der der durch die Sanierung bedingten
Erhöhung des Bodenwertes ihres Grundstücks entspricht. Dieser
Sanierungsausgleichsbetrag wurde im Fall des Sanierungsgebietes Altstadt
bislang von externen Gutachtern errechnet.