Betreff
Sanierungsgebiet Altstadt (ÖDP)
Vorlage
1991/2012
Art
Anfrage (Stadtrat)

Die Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks haben einen Ausgleichsbetrag in Geld zu errichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes ihres Grundstücks entspricht. Dieser Sanierungsausgleichsbetrag wurde im Fall des Sanierungsgebietes Altstadt bislang von externen Gutachtern errechnet.