Begründung:
Die SPAZ erfüllt einen wichtigen
sozialen Auftrag und ist darum für Mainz absolut erhaltenswert. Allerdings
haben sich im laufenden Betrieb strukturelle Schwächen gezeigt, durch die die
Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft im Vergleich zu privaten Anbietern
deutlich leidet. Grund für diese Schwächen sind nicht die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die ihre Arbeit zufriedenstellend ausführen. Wohl aber sind
Angebot und Führung der SPAZ – im Vergleich zu anderen Gesellschaften dieser
Art (z.B. GBW Rheingau) - nicht effizient genug aufgestellt, um attraktiv genug
für Auftraggeber zu sein. Gerade die Struktur der Gesellschaft muss daher
unbedingt auf den Prüfstand gestellt werden und darf nicht in ihrer bisherigen
Form erhalten bleiben.
Effizientere Strukturen werden im
nächsten Schritt zu einem Anstieg der Aufträge führen. Die Personalbesetzung
der SPAZ muss aus diesem Grund unangetastet bleiben. Zudem würde ein Abbau der
Stellen nur bedeuten, dass derzeit als Personalkosten anfallende Summen
dauerhaft auf zusätzliche Sozialhilfeleistungen verlagert würden. Für die Stadt
wäre dies ein finanziell unsinniger Schritt. Für die betroffenen Mitarbeiter
wäre es ein weiterer Schicksalsschlag.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.