Betreff
Bauleitplanverfahren "O 64" (Aufstellung) Entwurf des Bebauungsplanes "Reihenhäuser am Landwehrweg (O 64)" hier: - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Durchführung des Bauleitplanverfahrens im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB - Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Aushangverfahren - Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
Vorlage
1731/2012
Aktenzeichen
Dezernat VI/61 26 O 64
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtvorstand/ der Bau- und Sanierungsausschuss/ der Ortsbeirat Mainz-Oberstadt empfehlen, der Stadtrat beschließt zu o.g. Bauleitplanentwurf

 

1.         den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB,

2.         das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen,

3.         die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im             Aushangverfahren durchzuführen.

4.         auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu             verzichten.