Betreff
Aufhebung vorhabenbezogener Bebauungsplan "O 54" Bebauungsplan "Bebauung am Landwehrweg - VEP - Aufhebung (O 54/A)" hier: - Aufstellungsbeschluss zur Planaufhebung gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB - Durchführung des Bauleitplanverfahrens im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 BauGB - Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 13 Abs. 3 Nr. 1 BauGB
Vorlage
1727/2012
Aktenzeichen
Dezernat VI/ 61 26 O 54/A
Art
Beschlussvorlage

 

 

Der Stadtvorstand/der Bau- und Sanierungsausschuss/der Ortsbeirat Mainz-Oberstadt empfehlen, der Stadtrat beschließt zu o.g. Bauleitplanentwurf

 

1.         den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB,

2.         das Bauleitplanverfahren im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB        durchzuführen,

3.         auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 13 Abs. 3         Nr. 1 BauGB zu verzichten.