Stadtwerke-Vorstand
Detlev Höhne spricht wiederholt öffentlich (beispielsweise bei der Übergabe
eines mobilen Benzintanks an das THW) von der Möglichkeit, insbesondere im
Winter Teile des Mainzer Stromnetzes abschalten zu müssen. Die Abschaltpläne
jedoch, die im Detail regeln, dass ganze Stadtteile von Mainz bspw. bei
Inversionswetterlage einer Stromsperre unterliegen könnten, sind vertraulich.
Dabei kann die Abschaltung sogar mehrere Tage betragen.
In
der Landtags-Drucksache 16/1292 vom 4.6.2012 führt die Landesregierung hierzu
aus: „Nach § 13 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Übertragungsnetzbetreiber
bzw. Verteilnetzbetreiber nach § 14 EnWG in Zusammenarbeit verpflichtet, bei
Gefährdung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des
Elektrizitätsversorgungssystems geeignete Maßnahmen zur Vermeidung eines
Zusammenbruchs der Stromnetze zu ergreifen.
Dies
kann in schwierigen Versorgungssituationen bedeuten, dass der dem Verteilnetz
vorgelagerte Übertragungsnetzbetreiber den Verteilnetzbetreiber anweisen kann,
die Stromversorgung in Teilen des Netzgebietes zu unterbrechen, um so das Übertragungsnetz
zu entlasten. Der Verteilnetzbetreiber seinerseits kann Abschaltungen in
einzelnen Netzbereichen vornehmen. Von dieser Unterbrechung sind dann alle
Kunden des jeweiligen Gebietes betroffen. Prioritäten innerhalb des
abgeschalteten Netzbereichs sind im Regelfall nicht möglich.
In
welchen Teilen des Netzgebietes Abschaltungen notwendig werden, hängt nicht
vorhersehbar von der jeweiligen Last- und Einspeisesituation ab und wird anhand
von Lastabschaltplänen entschieden. In den Regeln der Netzbetreiber zum
Netzbetrieb (TransmissionCode 2007 bzw. DistributionCode 2007) ist hierzu ein
frequenzabhängiger Fünfstufenplan festgelegt. Die Pläne werden laufend
aktualisiert, sobald sich versorgungstechnische oder rechtliche
Änderungsnotwendigkeiten ergeben.
Die
Netzbetreiber haben die Landesregierung und die kommunalen Aufgabenträger des
Brand- und Katastrophenschutzes über ihre Notfallplanungen unterrichtet. Die
Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte erfüllen ihre Aufgaben im Brand-
und Katastrophenschutz
als
Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung. Die Landesregierung hat den kommunalen
Aufgabenträgern eine Checkliste für Maßnahmen bei großflächigen Stromausfällen
zur Verfügung gestellt, welche diese bei ihren Alarm- und Einsatzplänen
berücksichtigen. (…)
Bürger
können die Lastabschaltpläne bei den Netzbetreibern nicht einsehen, da die
hinterlegten Netz- und Schaltpläne aus Sicherheitsgründen nicht jedermann
zugänglich gemacht werden können.“