Betreff
Abschaltpläne für das Mainzer Stromnetz (CDU)
Vorlage
1713/2012
Art
Anfrage (Stadtrat)

Stadtwerke-Vorstand Detlev Höhne spricht wiederholt öffentlich (beispielsweise bei der Übergabe eines mobilen Benzintanks an das THW) von der Möglichkeit, insbesondere im Winter Teile des Mainzer Stromnetzes abschalten zu müssen. Die Abschaltpläne jedoch, die im Detail regeln, dass ganze Stadtteile von Mainz bspw. bei Inversionswetterlage einer Stromsperre unterliegen könnten, sind vertraulich. Dabei kann die Abschaltung sogar mehrere Tage betragen.

 

In der Landtags-Drucksache 16/1292 vom 4.6.2012 führt die Landesregierung hierzu aus: „Nach § 13 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Übertragungsnetzbetreiber bzw. Verteilnetzbetreiber nach § 14 EnWG in Zusammenarbeit verpflichtet, bei Gefährdung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems geeignete Maßnahmen zur Vermeidung eines Zusammenbruchs der Stromnetze zu ergreifen.

 

Dies kann in schwierigen Versorgungssituationen bedeuten, dass der dem Verteilnetz vorgelagerte Übertragungsnetzbetreiber den Verteilnetzbetreiber anweisen kann, die Stromversorgung in Teilen des Netzgebietes zu unterbrechen, um so das Übertragungsnetz zu entlasten. Der Verteilnetzbetreiber seinerseits kann Abschaltungen in einzelnen Netzbereichen vornehmen. Von dieser Unterbrechung sind dann alle Kunden des jeweiligen Gebietes betroffen. Prioritäten innerhalb des abgeschalteten Netzbereichs sind im Regelfall nicht möglich.

 

In welchen Teilen des Netzgebietes Abschaltungen notwendig werden, hängt nicht vorhersehbar von der jeweiligen Last- und Einspeisesituation ab und wird anhand von Lastabschaltplänen entschieden. In den Regeln der Netzbetreiber zum Netzbetrieb (TransmissionCode 2007 bzw. DistributionCode 2007) ist hierzu ein frequenzabhängiger Fünfstufenplan festgelegt. Die Pläne werden laufend aktualisiert, sobald sich versorgungstechnische oder rechtliche Änderungsnotwendigkeiten ergeben.

 

Die Netzbetreiber haben die Landesregierung und die kommunalen Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes über ihre Notfallplanungen unterrichtet. Die Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte erfüllen ihre Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz

als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung. Die Landesregierung hat den kommunalen Aufgabenträgern eine Checkliste für Maßnahmen bei großflächigen Stromausfällen zur Verfügung gestellt, welche diese bei ihren Alarm- und Einsatzplänen berücksichtigen. (…)

 

Bürger können die Lastabschaltpläne bei den Netzbetreibern nicht einsehen, da die hinterlegten Netz- und Schaltpläne aus Sicherheitsgründen nicht jedermann zugänglich gemacht werden können.“