Mit
den Stimmen der Ampelkoalition wurde in der Sitzung des Stadtrats am 14.
Dezember 2011 im Zuge der Beratungen zum Kommunalen Entschuldungsfonds die
Einführung einer so genannten Kulturabgabe bzw. Bettensteuer beschlossen. Die
entsprechende Satzung wurde in der Ratssitzung am 1. Februar 2012
verabschiedet. Die Entscheidungen wurden gefällt, obwohl zu dem Zeitpunkt eine
gerichtliche Auseinandersetzung zu der Thematik vor dem
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig behandelt wurde. Dieses hat letztlich in seinem
Urteil vom 10. Juli 2012 entschieden, dass eine Bettensteuer von den Städten
und Gemeinden nicht pauschal erhoben werden darf. Für die Stadt Mainz hat die
schnelle Einführung der Kulturabgabe trotz vieler Warnungen, unter anderem von
der CDU-Stadtratsfraktion, und trotz rechtlicher Unklarheit erhebliche
Konsequenzen, vor allem in finanzieller Hinsicht.