Begründung:
Mit der Fertigstellung des Ausbaus des Mainzer Rings zwischen
Laubenheim und Marienborn steht nunmehr der nächste Streckenabschnitt auf der
Agenda. Die vom Lärm geplagten Anwohnerinnen und Anwohner von Marienborn,
Bretzenheim, Gonsenheim und Finthen erwarten nun zu Recht einen zügigen Ausbau
des nächsten Streckenabschnitts und damit verbunden auch die dann zu erfolgenden
Lärmschutzmaßnahmen. Bei diesem Ausbau sollte auch auf eine zügigere Ausführung
der Baumaßnahmen Wert gelegt werden, da jeder Tag Stau auf diesem
Streckenabschnitt zusätzliche Feinstaub-, Lärm und NOx-Belastungen für die
anliegenden Stadtteile aber wegen des Ausweichverkehrs auch für die Innenstadt
bedeutet.
Bereits heute ist der Ortskern von Finthen erheblich von Pendlern
belastet, die die Autobahn über die Anschlussstelle Finthen befahren. Die
Einrichtung einer Anschlussstelle Finthen-West ist daher zur Entlastung dieses
Stadtteils dringend erforderlich.
Die Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf
geeinigt, den Ausbau der A643 im Wege einer 4+2 Streckenführung (d.h.
4-streifiger Ausbau unter Freigabe der Standstreifen bei entsprechendem
Verkehrsaufkommen) durchzuführen. Dieser Ausbau verpflichtet den
Straßenbaulastträger – also den Bund – nicht zur Finanzierung der an dieser
Stelle dringend erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen. Da die Lärmbelastung für
Gonsenheim und Mombach in diesem Streckenabschnitt bereits heute durch die
Autobahn erheblich ist, muss die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass nicht
die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadtteile die Leidtragenden der nunmehr von
den Koalitionsparteien veranlassten Änderung sind.
Eine
nähere Begründung erfolgt mündlich.