Betreff
Bauleitplanverfahren "He 116/2. Ä" (Planstufe II) Bebauungsplanverfahren "Wirtschaftspark Mainz-Süd - 2. Änderung (He 116/2.Ä)" Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB hier: - Durchführung des Bauleitplanverfahrens im vereinfachten Ve rfahren gemäß § 13 BauGB - Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB - Vorlage in Planstufe II - Durchführung der Offenlage und des Anhörverfahrens parallel zur Offenlage
Vorlage
2154/2011/2
Aktenzeichen
61 26 He 2 Ä 116
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtvorstand / der Bau- und
Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt zum o. g.
Bebauungsplanverfahren:
- Das Bauleitplanverfahren im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen,
- gemäß § 13 Abs.
2 Nr. 1 BauGB auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.
1 BauGB, und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten,
- die Vorlage in Planstufe II,
- die Durchführung der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB,
- gemäß § 13 Abs.
2 Nr. 3 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB, die Durchführung der Beteiligung der
Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Offenlage.