Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen –
Eigentümer des Übungsgeländes sind Bund, Land und Stadt – richtet sich die
Nutzung des Mainzer Sandes als militärisches Übungsgelände nach dem
Nato-Truppenstatut und diversen hierzu abgeschlossenen Zusatzabkommen zwischen
dem Bundesminister der Verteidigung und dem Oberbefehlshaber des US-Heeres in
Europa. Die einseitige Kündigung dieses Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und den Natoverbündeten durch eine Kommune ist nicht möglich.
Durch die Verlagerung des
Europahauptquartieres von Heidelberg nach Wiesbaden ist das Übungsgelände am
Mainzer Sand wieder stärker in den Fokus der US-Streitkräfte gerückt. Dennoch
wird der Oberbürgermeister das Gespräch mit dem Bundesministerium der
Verteidigung als auch mit den US-Streitkräften zumindest mit dem Ziel einer
Reduzierung der Übungseinheiten auf dem Mainzer Übungsgelände suchen. Nach den
bisherigen Aussagen der Militärs ist leider eher von einer Zunahme der
Übungsaktivitäten auszugehen. Von daher ist es zweifelhaft, ob es gelingen
kann, eine gänzliche Schließung der militärischen Übungen am Gonsenheimer Sand
zu erreichen.