Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 0943/2012 der SPD, Ortsbeirat Mainz-Gonsenheim hier: "Nutzung des Militärübungsgeländes Mainzer Sand beenden"
Vorlage
1177/2012
Aktenzeichen
80/ 23 Go 21 1/64
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen – Eigentümer des Übungsgeländes sind Bund, Land und Stadt – richtet sich die Nutzung des Mainzer Sandes als militärisches Übungsgelände nach dem Nato-Truppenstatut und diversen hierzu abgeschlossenen Zusatzabkommen zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem Oberbefehlshaber des US-Heeres in Europa. Die einseitige Kündigung dieses Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Natoverbündeten durch eine Kommune ist nicht möglich.

 

Durch die Verlagerung des Europahauptquartieres von Heidelberg nach Wiesbaden ist das Übungsgelände am Mainzer Sand wieder stärker in den Fokus der US-Streitkräfte gerückt. Dennoch wird der Oberbürgermeister das Gespräch mit dem Bundesministerium der Verteidigung als auch mit den US-Streitkräften zumindest mit dem Ziel einer Reduzierung der Übungseinheiten auf dem Mainzer Übungsgelände suchen. Nach den bisherigen Aussagen der Militärs ist leider eher von einer Zunahme der Übungsaktivitäten auszugehen. Von daher ist es zweifelhaft, ob es gelingen kann, eine gänzliche Schließung der militärischen Übungen am Gonsenheimer Sand zu erreichen.