Betreff
Änderung Nr. 34 des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz - Teilfortschreibung für den Bereich der Windenergie hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs.2 BauGB - Beschluss gemäß § 1 Abs.3 BauGB i. V. m. § 32 GemO
Vorlage
1136/2012
Aktenzeichen
61 20 02 Ä34
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt

 

 

1.    die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

2.    die Richtigstellung der grafischen Plandarstellung im Bereich Ebersheim-Südwest             analog der bereits am 01.02.2012 beschlossenen Begründung und beschließt damit           erneut unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die     Flächennutzungsplanänderung Nr. 34 -Teilfortschreibung für den Bereich der Windenergie- (siehe Drucksache 0010/2012).

 

3.    der Zusammenfassenden Erklärung gem. § 6 Abs. 5 BauGB