Der Wirtschaftsprüfer erhielt bis Ende 2009 für das Testat
der GmbH lediglich ein versicherungsmathematisches Gutachten über die Bewertung
der Versorgungsverpflichtung gemäß der Steuerbilanz. Weil diese insbesondere
aufgrund des dramatischen Verfalls der Kapitalmarktzinsen in der Regel nicht
die Versorgungszusage in der aktuellen Höhe abbildete, ist nach dem Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ab dem 31.12.2009 ein weiteres
Gutachten gemäß der Handelsbilanz erforderlich. Die Neuregelungen führen zu
beträchtlichen Konsequenzen für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen:
HGB-Bilanzierer müssen erwartete Rentenanpassungen und Gehaltssteigerungen
sowie die erwartete Mitarbeiterfluktuation schätzen und einen aktuellen Rechnungszins
verwenden.
Die Auswirkungen
auf die Rückstellungshöhe werden in der Regel erheblich sein. Aus der
Gegenüberstellung der beiden Werte ergibt sich aller Voraussicht nach eine
Unterdeckung im versicherungsmathematischen Barwert der Versorgungszusage,
welcher eine sofortige Nachschusspflicht nach sich ziehen würde.