Betreff
Überprüfung des Barwertes von Versorgungszusagen für Geschäftsführer der städtischen GmbHs (ödp/Freie Wähler)
Vorlage
1036/2012
Art
Anfrage (Stadtrat)

Der Wirtschaftsprüfer erhielt bis Ende 2009 für das Testat der GmbH lediglich ein versicherungsmathematisches Gutachten über die Bewertung der Versorgungsverpflichtung gemäß der Steuerbilanz. Weil diese insbesondere aufgrund des dramatischen Verfalls der Kapitalmarktzinsen in der Regel nicht die Versorgungszusage in der aktuellen Höhe abbildete, ist nach dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ab dem 31.12.2009 ein weiteres Gutachten gemäß der Handelsbilanz erforderlich. Die Neuregelungen führen zu beträchtlichen Konsequenzen für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen: HGB-Bilanzierer müssen erwartete Rentenanpassungen und Gehaltssteigerungen sowie die erwartete Mitarbeiterfluktuation schätzen und einen aktuellen Rechnungszins verwenden.

Die Auswirkungen auf die Rückstellungshöhe werden in der Regel erheblich sein. Aus der Gegenüberstellung der beiden Werte ergibt sich aller Voraussicht nach eine Unterdeckung im versicherungsmathematischen Barwert der Versorgungszusage, welcher eine sofortige Nachschusspflicht nach sich ziehen würde.