Betreff
Kindertagesstätten in Mainz (FDP)
Vorlage
0988/2012
Art
Anfrage (Stadtrat)

Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014, also ab August 2013, steht Eltern, die ihre Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in einer Kindertagesstätte betreuen lassen möchten, ein gesetzlich zugesicherter Platz zu. Dieser Rechtsanspruch stellt in letzter Konsequenz ein einklagbares Recht dar.