Betreff
Kindertagesstätten in Mainz (FDP)
Vorlage
0988/2012
Art
Anfrage (Stadtrat)
Ab dem Kindergartenjahr
2013/2014, also ab August 2013, steht Eltern, die ihre Kinder ab dem vollendeten
ersten Lebensjahr in einer Kindertagesstätte betreuen lassen möchten, ein gesetzlich
zugesicherter Platz zu. Dieser Rechtsanspruch stellt in letzter Konsequenz ein
einklagbares Recht dar.