Begründung:
Aufgabe der Mandatsträgerinnen und
Mandatsträger ist es, im Dienste der Bevölkerung Probleme zu bewältigen. Diese
sind von Natur aus nicht auf ein einziges Thema begrenzt. Folglich müssen die
anstehenden Probleme entsprechend zeitnah behandelt werden können. Deshalb ist
eine Einschränkung auf ein Thema pro Ratssitzung nicht zielführend.
Außerdem sollte es möglich sein, auch die
Stellvertreterinnen und Stellvertreter, sofern die OrtsvorsteherInnen das Thema
nicht vortragen können, mit einem Rederecht auszustatten. Mit der in der
Vorlage vorgegebenen Formulierung werden ausschließlich die Vorsitzenden
berechtigt entsprechende Ausführungen zu machen.
Darüber hinaus ist es nicht einzusehen,
weshalb im Stadtrat über das Thema keine Aussprache stattfinden soll.
Schließlich handeln wir alle im Auftrag der Bevölkerung und sollten daher deren
Anliegen ernst nehmen und inhaltlich diskutieren.