TOP Ö 52: Überführung der bestehenden abfallwirtschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Landkreis Mainz-Bingen in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zur Aufgabenwahrnehmung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten in Stadt und Landkreis (Grundsatzbeschluss)