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TOP Ö 56: Anpassung der Bewohnerparkregelungen in den Neustadt-Gebieten N1 und N2
hier:
1. Ausweitung der Regelung „Bewohnerparken Montag 8:00 Uhr bis Samstag 15:00 Uhr,
außer Feiertage“ auf die gesamte Woche ohne Zeitbeschränkungen (in N1 und N2)
2. Umwan dlung der ausschließlich gebührenpflichtigen Kurzzeitparkstände in gebührenpflichtige
Kurzzeitparkstände, die parallel auch von Bewohnerinnen und Bewohnern mit Berechtigungsausweis
gebührenfrei benutzt werden dürfen (N2).
Sitzung:
10.02.2021
StR/118/2021
Beschluss:
mehrheitlich beschlossen
Vorlage:
2161/2020
VO
Beschlussvorlage
N1N2 Mo8bisSa15 Anl1
N1N2 Mo8bisSa15 Anl2
N2 Parkschein 0 bis 24 Uhr Anl3