TOP Ö 15: Bauantrag zur Errichtung eines Wohngebäudes mit 10 WE und einer Stellplatzebene im Erdgeschoss mit 12 Stellplätzen in Mainz-Neustadt; Frauenlobstraße 29 a, Gemarkung Mainz, Flur 10, Flurstücke 514, 508/1, 507/2
hier: Herbeiführung des Einvernehmens der Gemeinde gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB