TOP Ö 59: Entwurf des Bebauungsplanes "Weidmannstraße (O 68)" hier: - erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Durchführung des Bauleitplanverfahrens im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB - Vorlage in Planstufe I - Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Standardverfahren - Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden - Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB