TOP Ö 6: Bauleitplanverfahren "Gutshof Laubenheimer Höhe - VEP (L 68)" - Planstufe II a) Änderung Nr. 35 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Gutshof Laubenheimer Höhe - VEP (L 68)" hier: - Erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB - Vorlage in Planstufe II - Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB b) Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Gutshof Laubeheimer Höhe - VEP (L 68)"hier: - Erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Vorlage in Planstufe II - Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
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