TOP Ö 5: Flächennutzungsplanänderung Nr. 34 "Teilfortschreibung des wirksamen Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Windenergie", Rotor-Out-Regelung
hier: - Kenntnisnahme der Hinweise zum Artenschutz und zum Immissionsschutz
- Beschluss einerRotor-Out-Regelung gemäß § 5 Abs. 4 WindBG für den
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 34 "Teilfortschreibung
des wirksamen Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Windenergie"